Auswahlkriterien

Wohnsitz:

Wenn Sie nicht mehr in Baltimore City wohnen, müssen Sie Ihre Adresse bei der Kraftfahrzeugbehörde und dem Büro für die Wählerregistrierung im Board of Elections Supervisors ändern UND dem Jury Office einen Nachweis über diese Änderungen vorlegen. Da die Aufzeichnungen der Geschworenen aus diesen Quellen stammen, ist es wichtig, dass Sie beide Behörden umgehend über Ihre Adressänderung informieren, damit Ihr Name tatsächlich aus dem Geschworenenpool für Baltimore City gestrichen werden kann.

Alter:

Personen, die 70 Jahre oder älter sind, können auf Antrag dauerhaft oder vorübergehend entschuldigt werden.

Medizinische/physische Gründe:

Wenn Sie aufgrund eines geistigen oder körperlichen Zustands Anpassungen beantragen, reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit dem Qualifikationsformular beim Jury Office ein (z. B. ASL-Dolmetscher, CART-Stenograf usw.). Diese Informationen sollten mindestens 30 Tage vor Ihrem Diensttermin eingehen.

Wenn Sie eine vorübergehende Freistellung wegen einer psychischen oder physischen Erkrankung beantragen, legen Sie dem Jurybüro eine schriftliche Erklärung Ihres Arztes vor. Der Arzt muss einen Zeitrahmen angeben, in dem Sie in der Lage sein werden, Ihren Dienst zu leisten. Reichen Sie das Dokument unbedingt vor Ihrem Dienstantritt ein.

Wenn Sie eine dauerhafte Befreiung wegen einer psychischen oder physischen Erkrankung beantragen, müssen Sie das vom Jury Office bereitgestellte medizinische Formular einreichen. Das Formular ist hier erhältlich oder kann bei den Mitarbeitern des Geschworenenbüros unter (410) 333-3775 angefordert werden. Das ärztliche Formular ist von einem zugelassenen Arzt auszufüllen und mindestens 30 Tage vor dem Termin einzureichen, an dem Sie Ihren Dienst antreten. Faxe werden nur akzeptiert, wenn sie von der Praxis des unterzeichnenden Arztes eingehen. Senden Sie alle Faxe zu Händen des Jury Commissioner unter (410) 333-0087.

Staatsbürgerschaft:

Wenn Sie kein US-Staatsbürger sind, legen Sie bitte eine gültige Kopie Ihrer aktuellen Daueraufenthaltskarte, Green Card, Ihres Arbeitsvisums oder Ihres Reisepasses vor. Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

Klicken Sie hier, um die Botschaft Ihres Landes zu erfahren.

Strafrechtliche Verurteilung/Anhängige Anklage:

Wenn gegen Sie eine Anklage anhängig ist oder Sie wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwölf (12) Monaten verurteilt wurden und nicht rechtskräftig begnadigt wurden, sind Sie möglicherweise nicht zum Dienst zugelassen. Eine Kopie der offiziellen Anklageschrift, des Gerichtsbescheids oder des Verurteilungsprotokolls ist erforderlich.

Bitte beachten Sie: Möglicherweise haben Sie bereits Unterlagen eingereicht und wurden entschuldigt. Bitte sprechen Sie mit dem Jury-Personal, um dies zu bestätigen (410) 333-3775.

Aufschübe:

Alle anderen Anträge auf Vertagung müssen mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

Der Geschworenendienst kann innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten einmal verschoben werden. Der Termin für die Geschworenenvernehmung sollte innerhalb der nächsten 45-60 Tage nach dem ursprünglichen Vorladungsdatum verlegt werden. Dies kann online oder durch einen Anruf im Jurybüro geschehen. Sie können mit den Mitarbeitern des Geschworenenbüros unter (410) 333-3775 sprechen, wenn Sie andere Vereinbarungen treffen möchten.

Ein „Walk-In“-Juror ist eine Person, die an ihrem Vorladungsdatum einen Terminkonflikt hat, aber in der Lage ist, bis zu fünf (5) Werktage NACH ihrem geplanten Geschworenendatum zu dienen. Diese Option ist freiwillig und ersetzt die Notwendigkeit einer Terminverschiebung. Es können einige Einschränkungen gelten.

Hinweis: Das Jury Commissioner’s Office ist gesetzlich verpflichtet, die Privatsphäre der Geschworenen zu schützen. Daher sollten Mitteilungen an das Amt bezüglich der Zustellung von den Geschworenen selbst und nicht von Familienangehörigen oder anderen Personen gemacht werden.

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