Q1: Gelten die archivierten DACA-FAQs des USCIS noch?
A1: Ja, außer wie unten erklärt. Sofern in dieser Anleitung nicht anders angegeben, wird die DACA-Politik bis auf weiteres zu den Bedingungen betrieben, die vor ihrer Aufhebung am 5. September 2017 galten.
Q2: Wenn Personen die Richtlinien für die Berücksichtigung von DACA erfüllen und von der US-Zollbehörde (CBP) oder der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) angetroffen werden, werden sie in ein Abschiebungsverfahren überführt?
A2: DACA war zum Teil dazu gedacht, der CBP und ICE zu ermöglichen, sich auf vorrangige Fälle zu konzentrieren. Wenn eine Person die Richtlinien für DACA erfüllt, sollten CBP oder ICE auf Anweisung des Ministers für Heimatschutz ihr Ermessen von Fall zu Fall ausüben, um zu verhindern, dass qualifizierte Personen festgenommen, in ein Abschiebungsverfahren überführt oder abgeschoben werden. Wenn Sie sich derzeit in Einwanderungshaft befinden, weisen Sie sich gegenüber Ihrem Sachbearbeiter aus und erklären Sie, dass Sie glauben, die DACA-Richtlinien zu erfüllen. Wenn Ihr Sachbearbeiter nicht erreichbar ist, können Sie sich an die ICE Detention Reporting and Information Line unter 1-888-351-4024 (besetzt von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) wenden oder eine E-Mail an [email protected] senden, und die entsprechenden Maßnahmen werden zeitnah ergriffen. Wenn Sie sich nicht in Einwanderungshaft befinden und einen Antrag auf DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals) stellen möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei USCIS – nicht bei ICE – gemäß den von USCIS festgelegten Verfahren einreichen.)
Q3: Wenn ich kurz vor einer Abschiebung durch ICE stehe und glaube, dass ich die Richtlinien für DACA erfülle, welche Schritte sollte ich dann unternehmen, um meinen Fall vor der Abschiebung überprüfen zu lassen?
A3: Wenn Sie glauben, dass Sie nachweisen können, dass Sie die Richtlinien erfüllen und kurz vor der Abschiebung stehen, sollten Sie sofort Ihren Sachbearbeiter, den Leiter der Außenstelle oder die ICE Detention Reporting and Information Line unter 1-888-351-4024 (besetzt von 8 a.m. – 8 p.m., Montag – Freitag); oder per E-Mail an [email protected].
Erstanträge auf DACA
Q4: Wer kann einen Erstantrag auf DACA stellen?
A4: Wenn Sie noch nie zuvor eine aufgeschobene Maßnahme im Rahmen von DACA erhalten haben, wird USCIS Ihren Erstantrag auf DACA nicht annehmen.
USCIS nimmt nur Erstanträge auf DACA von Personen an, die zuvor DACA erhalten haben und deren DACA vor dem 5. September 2016 abgelaufen ist oder deren letzte DACA-Bewilligung zuvor beendet wurde. Diese Personen können keinen Verlängerungsantrag stellen, aber sie können einen neuen DACA-Erstantrag stellen. Wenn Sie einen neuen DACA-Erstantrag stellen, weil Ihr DACA vor dem 5. September 2016 ausgelaufen ist oder weil Ihre letzte DACA-Bewilligung zuvor beendet wurde, geben Sie bitte das Datum an, an dem Ihr früheres DACA ausgelaufen ist oder beendet wurde, und zwar in Teil 1 des Formulars I-821D, falls vorhanden.
Sie müssen Ihren DACA-Antrag in Übereinstimmung mit den Anweisungen für das Formular I-821D und das Formular I-765 stellen. Bitte beachten Sie Teil II. Erstanträge für DACA in den archivierten DACA-FAQs für weitere Informationen zur Einreichung eines Erstantrags.
Q5: Mein zuvor eingereichter Erstantrag für DACA wurde abgelehnt, aber ich habe ein Schreiben von USCIS erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, meinen Erstantrag innerhalb von 33 Kalendertagen erneut einzureichen. Mein erneut eingereichter Antrag ist innerhalb der 33-Tage-Frist eingegangen. Wird mein ursprünglicher DACA-Antrag trotzdem entschieden, obwohl ich zuvor kein DACA erhalten habe?
A5: Ja. Wenn USCIS Sie aufgefordert hat, Ihren ursprünglichen DACA-Antrag erneut einzureichen und dieser innerhalb von 33 Kalendertagen nach dem Aufforderungsschreiben eingegangen ist, wird Ihr ursprünglicher DACA-Antrag entschieden.
Q6: Mein zuvor eingereichter DACA-Erstantrag wurde abgelehnt, aber ich habe ein Schreiben von USCIS erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, meinen ursprünglichen Antrag innerhalb von 33 Kalendertagen erneut einzureichen. Ich habe die 33-Tage-Frist nicht eingehalten. Kann ich trotzdem einen DACA-Erstantrag stellen?
A6: Nein. Bitte beachten Sie Q4.
Q7: Ich glaube, dass mein DACA-Erstantrag am 5. September 2017 eingereicht wurde, aber da er erst am folgenden Tag offiziell bei USCIS „eingegangen“ ist, wurde mein Antrag abgelehnt und an mich zurückgeschickt. Ich wurde jedoch nicht von USCIS kontaktiert, um meinen ursprünglichen DACA-Antrag erneut einzureichen. Was soll ich tun?
A7: Wenn Sie glauben, dass Ihr ursprünglicher DACA-Antrag bis zum 5. September 2017 zugestellt wurde, Sie aber von USCIS nicht kontaktiert wurden, um Ihren Antrag erneut einzureichen, können Sie den Lockbox-Support kontaktieren und Ihre Situation erklären, bevor Sie Ihr Paket zur erneuten Prüfung einreichen. Um den Lockbox-Support zu kontaktieren, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]. Geben Sie alle Informationen an, von denen Sie glauben, dass Ihr ursprünglicher DACA-Antrag rechtzeitig bei USCIS eingegangen ist.
Q8: Ich glaube, dass mein ursprünglicher DACA-Antrag aufgrund von Problemen bei der Postbearbeitung durch den U.S. Postal Service (USPS) nach dem 5. September 2017 zugestellt wurde. Ich bin jedoch nicht von USCIS kontaktiert worden, um meinen DACA-Antrag erneut einzureichen. Was soll ich tun?
A8: Wenn Sie glauben, dass ein USPS-Postbearbeitungsproblem dazu beigetragen hat, dass Ihr ursprünglicher DACA-Antrag nach der Einreichungsfrist bei USCIS eingegangen ist, Sie aber nicht von USCIS kontaktiert wurden, um Ihren Antrag erneut einzureichen, können Sie den Lockbox-Support kontaktieren und Ihre Situation erklären. Um den Lockbox-Support zu kontaktieren, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]. Geben Sie alle Informationen an, die Sie für relevant halten, um zu glauben, dass Ihr ursprünglicher DACA-Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und von USCIS nach der Einreichungsfrist aufgrund von Problemen bei der USPS-Postverarbeitung erhalten wurde.
DACA Verlängerungsanträge
Q9: Wer kann einen DACA-Verlängerungsantrag stellen?
A9: Jeder, der zuvor DACA erhalten hat, sofern sein letzter Zeitraum der aufgeschobenen Maßnahmen, der unter DACA genehmigt wurde, am oder nach dem 5. September 2016 abläuft. Bitte tragen Sie das Datum, an dem Ihr früheres DACA am oder nach dem 5. September 2016 endete (oder enden wird), in das entsprechende Feld in Teil 1 des Formulars I-821D ein.
Sie müssen Ihren DACA-Antrag in Übereinstimmung mit den Anweisungen für das Formular I-821D und das Formular I-765 einreichen. Bitte beachten Sie Teil III. Erneuerung von DACA in den archivierten DACA-FAQs für weitere Informationen zur Einreichung eines Erneuerungsantrags.
Q10: Mein zuvor eingereichter DACA-Erneuerungsantrag wurde abgelehnt, aber ich habe ein Schreiben von USCIS erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, meinen Erneuerungsantrag innerhalb von 33 Kalendertagen erneut einzureichen. Ich habe die 33-Tage-Frist nicht eingehalten. Kann ich trotzdem einen DACA-Erneuerungsantrag stellen?
A10: Ja. Bitte lesen Sie Q9.
Q11: Mein zuvor eingereichter DACA-Verlängerungsantrag wurde abgelehnt, aber ich habe kein Schreiben von USCIS erhalten, in dem ich zur erneuten Einreichung aufgefordert wurde. Kann ich trotzdem einen DACA-Erneuerungsantrag stellen?
A11: Ja. Bitte lesen Sie Q9.
Advance Parole
Q12: Kann ich immer noch eine Vorabgenehmigung beantragen, weil ich DACA habe?
A12: Nein. USCIS genehmigt keine Anträge auf eine Vorabgenehmigung im Zusammenhang mit DACA mehr. Wenn Sie außerhalb der Vereinigten Staaten reisen möchten, müssen Sie zuvor eine Vorabgenehmigung erhalten haben und über ein gültiges Vorabgenehmigungsdokument verfügen.
Während USCIS keine neuen Anträge auf ein Vorabgenehmigungsdokument im Zusammenhang mit DACA genehmigt, wird es im Allgemeinen die angegebene Gültigkeitsdauer auf Ihrem zuvor genehmigten Vorabgenehmigungsdokument anerkennen. Die CBP behält jedoch die Befugnis, die sie schon immer bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Personen an der Grenze ausgeübt hat. Außerdem behält die USCIS die Befugnis, ein Vorabgenehmigungsdokument jederzeit zu widerrufen oder zu beenden.
ACHTUNG: Wenn Sie abgeschoben oder abgeschoben wurden und ein Vorabgenehmigungsdokument erhalten haben, sollten Sie einen Einwanderungsanwalt oder einen akkreditierten Vertreter einer vom Justizministerium anerkannten Organisation konsultieren, bevor Sie außerhalb der Vereinigten Staaten reisen.
ACHTUNG: Wenn Sie am oder nach dem 15. August 2012 außerhalb der Vereinigten Staaten reisen, ohne ein gültiges Vorabgenehmigungsdokument zu besitzen, endet mit Ihrer Ausreise automatisch Ihre aufgeschobene Maßnahme im Rahmen von DACA.
Bearbeitung von DACA-Anträgen
Q13: Meine aufgeschobene Maßnahme im Rahmen von DACA ist bereits ausgelaufen oder läuft bald aus. Kann mein DACA-Antrag beschleunigt werden?
A13: Nein. Es gibt keine beschleunigte Bearbeitung für aufgeschobene Maßnahmen. Unehrliche Praktiker versprechen Ihnen möglicherweise eine schnellere Bearbeitung, wenn Sie ihnen eine Gebühr zahlen. Diese Leute versuchen, Sie zu betrügen und Ihnen Ihr Geld abzunehmen. Besuchen Sie unsere Seite zur Vermeidung von Betrug, um zu erfahren, wie Sie sich vor Einwanderungsbetrug schützen können.
Achten Sie darauf, dass Sie Informationen über Anträge auf Berücksichtigung von DACA von offiziellen Regierungsquellen wie USCIS oder DHS einholen. Wenn Sie einen Rechtsbeistand suchen, besuchen Sie unsere Seite „Find Legal Services“, um zu erfahren, wie Sie einen zugelassenen Anwalt oder akkreditierten Vertreter auswählen.
Q14: Was passiert, wenn mein aktuelles DACA ausläuft, bevor meine Verlängerung bearbeitet wird? Wird mir die Abschiebung drohen, während dieses Problem gelöst wird?
A14: In Übereinstimmung mit der langjährigen USCIS-Politik werden Sie während der Zeitspannen zwischen dem Ende Ihres aktuellen DACA und der Entscheidung der Behörde über Ihren Verlängerungsantrag keinen Aufschub erhalten.
Die Informationen, die dem USCIS für das DACA-Verfahren zur Verfügung gestellt werden, machen Sie nicht allein aus diesem Grund zu einer Einwanderungspriorität. Diese Informationen werden nur dann proaktiv an ICE oder CBP weitergegeben, wenn der Antragsteller die Kriterien für den Erlass einer Notice To Appear oder eine Verweisung an ICE gemäß den Kriterien in der Notice to Appear Guidance von USCIS (www.uscis.gov/NTA) erfüllt. Diese Politik des Informationsaustauschs hat sich seit ihrer ersten Ankündigung in keiner Weise geändert, auch nicht infolge des Memos vom 5. September 2017, mit dem die Abwicklung der DACA-Politik eingeleitet wurde. Diese Richtlinie, die jederzeit mit oder ohne Vorankündigung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden kann (wie es immer der Fall war und in den archivierten DACA-FAQs des USCIS vermerkt ist), soll, kann und darf nicht als Grundlage für die Schaffung von Rechten oder Vorteilen in materieller oder verfahrensrechtlicher Hinsicht dienen, die von einer Partei in einer Verwaltungs-, Zivil- oder Strafsache gesetzlich durchgesetzt werden können.
Q15: Wenn mein DACA-Verlängerungsantrag nach dem Auslaufen meines aktuellen DACA genehmigt wird, gilt der verlängerte Aufschub rückwirkend?
A15: Nein. Gemäß der langjährigen Politik gilt ein genehmigter DACA-Antrag nicht rückwirkend. Die aufgeschobene Maßnahme einer Person im Rahmen der DACA-Richtlinie beginnt an dem Tag, an dem USCIS den Verlängerungsantrag genehmigt, und ist in der Regel für zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Q16: Was passiert, wenn mein DACA-Verlängerungsantrag mit der Anweisung abgelehnt wird, das festgestellte Problem zu beheben und einen ordnungsgemäßen DACA-Verlängerungsantrag einzureichen, aber der Gerichtsbeschluss, der USCIS zur Annahme von Verlängerungsanträgen verpflichtet, aufgehoben wird, bevor ich einen weiteren DACA-Verlängerungsantrag stellen kann?
A16: USCIS wird DACA-Verlängerungsanträge nur so lange annehmen, wie der Gerichtsbeschluss in Kraft bleibt.
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Die obigen FAQs, die jederzeit mit oder ohne Vorankündigung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden können, sind nicht dazu bestimmt, und können nicht als Grundlage für die Schaffung von Rechten oder Vorteilen, materiell oder verfahrensrechtlich, die von einer Partei in einer Verwaltungs-, Zivil- oder Strafsache gesetzlich durchgesetzt werden können, herangezogen werden.