- Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG
- ABSCHNITT 2. GEFAHRENKENNZEICHNUNG
- ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
- Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
- Abschnitt 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
- Abschnitt 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
- Abschnitt 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
- ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSKONTROLLE/PERSÖNLICHER SCHUTZ
- Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
- ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
- Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
- Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
- Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN
- Abschnitt 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
- Abschnitt 15. REGELMÄSSIGE ANGABEN
- Abschnitt 16. SONSTIGE ANGABEN
Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Eisencarbonat
Produktnummer: Alle anwendbaren American Elements Produktcodes, z.B. FE-CB-02 , FE-CB-03 , FE-CB-04 , FE-CB-05 , FE-CB-TG
CAS #: 563-71-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Lieferantenangaben:
American Elements
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel: +1 310-208-0551
Fax: +1 310-208-0351
Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887
ABSCHNITT 2. GEFAHRENKENNZEICHNUNG
Notfallübersicht
Keine ungewöhnliche Brand- oder Verschüttungsgefahr.
Geringes Gesundheitsrisiko beim Einatmen.
Eisencarbonat : 563-71-3 : 60 – 100%
Kieselerde kristallin, Quarz : 14808-60-7 : 5 – 10%
Aluminiumoxid : 1344-28-1 : 1 – 5%
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Bezeichnung: Eisencarbonat
Formel: FeCO3
Physikalischer Zustand: Fest. (Pulver.)
Geruch : Geruchlos.
Farbe : Hellbraun bis rötlichbraun.
Gefahrstatus : Dieses Material ist gemäß den OSHA-Vorschriften in den Vereinigten Staaten und der WHMIS-Verordnung für kontrollierte Produkte in Kanada als gefährlich eingestuft.
Notfallübersicht : WARNUNG ! KREBSGEFAHR.
ENTHÄLT STOFF, DER KREBS VERURSACHEN KANN.
ENTHÄLT STOFF, DER SCHÄDEN AN FOLGENDEN ORGANEN VERURSACHT:
LUNGEN, LUFTSTRECKEN, AUGE, LINSEN ODER CORNEA.
Eintrittswege : Hautkontakt. Augenkontakt. Einatmen. Verschlucken.
Potenzielle akute Gesundheitsauswirkungen
Augen : Keine signifikanten Auswirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Haut : Keine signifikanten Auswirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Einatmen : Keine signifikanten Auswirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Verschlucken : Keine signifikanten Auswirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Potenzielle chronische Gesundheitsauswirkungen
Effekte : Krebserregende Wirkungen: Eingestuft 1 (Bekannt als krebserzeugend für den Menschen)
von NTP, + (Bewiesen.) von NIOSH . Eingestuft als A2 (Verdächtig für den Menschen.) durch ACGIH, 2A (Wahrscheinlich für den Menschen.) durch IARC . Von ACGIH als A4 (nicht klassifizierbar für Menschen oder Tiere) eingestuft. Eingestuft als A4 (Nicht
klassifizierbar für Menschen oder Tiere.) durch ACGIH.
Mutagene Wirkungen: Nicht verfügbar.
Teratogene Wirkungen: Nicht verfügbar.
Medizinische Bedingungen
verschlimmert durch Überexposition : Wiederholte oder längere Exposition gegenüber dem Stoff kann zu Zielorganschäden führen.
Siehe toxikologische Informationen (Abschnitt 11)
Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Bei Einatmung:
An die frische Luft bringen. Bei erschwerter Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Sofort einen Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt:
Hautpartie mit Wasser und Seife waschen.
Bei Augenkontakt:
Augen mindestens 15 Minuten lang mit viel Wasser spülen. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn die Reizung auftritt oder anhält.
Nach Verschlucken
Wenn das Opfer bei Bewusstsein und wach ist, geben Sie große Mengen Wasser, um Erbrechen auszulösen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Abschnitt 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Brand
Nicht als brandgefährlich anzusehen. Nicht brennbar.
Explosionsgefahr
Es besteht keine Explosionsgefahr.
Löschmittel
Dieses Material ist nicht brennbar und es ist nicht zu erwarten, dass es mit handelsüblichen Löschmitteln reagiert. Geeignete Löschmittel für den umgebenden Brand verwenden.
Abschnitt 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Vorgehensweisen bei Verschüttung
Schützen Sie sich vor den identifizierten Gefahren durch die Verwendung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung und durch angemessene Arbeits- und Hygienepraktiken. Begrenzung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs, um mechanische Aufwirbelung und Dispersion zu minimieren. Verwenden Sie einen Staubsauger mit HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Air), um das verschüttete Material aufzusaugen. Wenn kein Staubsauger zur Verfügung steht, verwenden Sie einen Besen und eine Schaufel, um überschüssiges Pulver in dem Bereich aufzusammeln. Nicht kontaminiertes Material zur Wiederverwendung auffangen. Das verbleibende Material absaugen oder kehren, um die Staubentwicklung auf ein Minimum zu beschränken. Das restliche Material sollte dann mit dem Verfahren des Nassfegens gereinigt werden, um Staubentwicklung zu vermeiden.
Eindämmungsmethoden
Es handelt sich um ein festes Material, das sich nicht weit vom Verschüttungsort entfernen wird, es sei denn, es wird mechanisch aufgewirbelt.
Ausrüstung für die Bekämpfung von Verschüttungen
Die folgende Ausrüstung wird für die Bekämpfung von Verschüttungen empfohlen:
– Staubsauger, ausgestattet mit einem HEPA-Filter
– Besen, nasser Mopp
– Kehrschaufel, Schaufel oder Schaufel
– Säcke, Fässer oder Säcke zum Auffangen
Persönliche Schutzausrüstung
Alle Mitarbeiter sollten bei der Bekämpfung von Verschüttungen die folgende Schutzausrüstung verwenden:
– Handschuhe (Gummi oder Leder)
– Sicherheitsbrille oder Schutzbrille
– Atemschutzgerät wie in Abschnitt 8 empfohlen
Abschnitt 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Lagerung
Ein mäßig trockener, gut belüfteter Bereich wird als angemessen für die Handhabung und Lagerung angesehen. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für Staubbelästigung sollten befolgt werden.
Handhabung
Beim Umgang mit diesem Produkt wird das gesamte Personal angewiesen:
– Alle spezifizierten Elemente der PSA zu tragen, wie in diesem Dokument vorgeschrieben oder gemäß den ortsspezifischen Anforderungen, je nachdem, was vorsichtiger ist.
– Staubentwicklung zu vermeiden, wenn möglich.
ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSKONTROLLE/PERSÖNLICHER SCHUTZ
Technische Kontrollen
Bei ausreichender Belüftung verwenden, um die in Abschnitt 2 aufgeführten Expositionsgrenzwerte einzuhalten.
Atemschutz
Bei Überexposition NIOSH-zugelassenes Atemschutzgerät verwenden.
Hautschutz
Leder- oder Gummihandschuhe.
Augen-/Gesichtsschutz
Eine Schutzbrille, eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschutz wird empfohlen.
Arbeitshygienemaßnahmen
– Um eine mögliche Exposition zu kontrollieren, die Entstehung von Staub vermeiden.
– Nicht essen, trinken, rauchen oder andere Hand-zu-Mund-Aktivitäten im Bereich der Produktverwendung oder -handhabung durchführen.
– Nach der Handhabung dieses Produkts gründlich waschen. Eisencarbonat ACGIH TLV (Vereinigte Staaten, 1/2005).
TWA: 1 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Alle Formen
NIOSH REL (Vereinigte Staaten, 12/2001).
TWA: 1 mg/m3 10 Stunde(n). Form: Löslich
OSHA PEL 1989 (Vereinigte Staaten, 3/1989).
TWA: 1 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Löslich
Kieselerde kristallin, Quarz ACGIH TLV (Vereinigte Staaten, 1/2005).
TWA: 0.05 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Einatembare Fraktion
NIOSH REL (Vereinigte Staaten, 12/2001).
TWA: 0.05 mg/m3 10 Stunde(n). Form: Alle Formen.
OSHA PEL 1989 (Vereinigte Staaten, 3/1989).
TWA: 0,1 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Lungengängiger Staub
Aluminiumoxid ACGIH TLV (Vereinigte Staaten, 1/2005).
TWA: 10 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Alle Formen.
NIOSH REL (United States, 12/2001).
TWA: 5 mg/m3 10 Stunde(n). Form: Alle Formen.
OSHA PEL (Vereinigte Staaten, 8/1997).
TWA: 5 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Einatembare Fraktion
TWA: 15 mg/m3 8 Stunde(n). Form: Gesamtstaub
Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Erscheinungsbild Physikalischer Zustand: Fest
Farbe: Hellbraun
Form: Pulver
Geruch Geruchlos
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Stabilität
Stabil unter normalen Gebrauchs- und Lagerbedingungen.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine
Gefährliche Polymerisationsprodukte
Werden nicht auftreten.
Unverträglichkeiten
Keine bekannt.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine
Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Augen: Keine signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Haut: Keine signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Einatmen: Keine signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Verschlucken: Keine signifikanten Wirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Akute Wirkungen
Potenzielle chronische gesundheitliche Wirkungen
Karzinogene Wirkungen: Von NTP als 1 (Bekannt als krebserzeugend für den Menschen.) eingestuft, von NIOSH als + (Bewiesen.)
. Eingestuft als A2 (Suspected for humans.) durch ACGIH,
2A (Probable for human.) durch IARC . Eingestuft A4 (Nicht
klassifizierbar für Menschen oder Tiere.) durch ACGIH . Eingestuft als A4 (Nicht
klassifizierbar für Menschen oder Tiere.) durch ACGIH.
Mutagene Wirkungen: Nicht verfügbar.
Teratogene Wirkungen: Nicht verfügbar.
Zielorgane: Enthält Material, das die folgenden Organe schädigt: Lunge, obere Atemwege, Auge, Linse oder Hornhaut.
Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Umweltbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Keine signifikanten Auswirkungen oder kritischen Gefahren bekannt.
Abbauprodukte : Diese Produkte sind Kohlenstoffoxide und Wasser. Einige Metalloxide.
Toxizität der Abbauprodukte : Die Abbauprodukte sind giftiger als das Produkt selbst.
Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN
Abfallentsorgung : Die Entstehung von Abfällen sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Vermeiden Sie die Verbreitung von verschüttetem Material, das Abfließen und den Kontakt mit dem Boden, den Gewässern, der Kanalisation und den Abflussrohren. Die Entsorgung dieses Produktes, der Lösungen und aller Nebenprodukte sollte jederzeit den Anforderungen der Umweltschutz- und Abfallentsorgungsgesetzgebung sowie den Anforderungen der regionalen und lokalen Behörden entsprechen.
Abschnitt 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
U.S. DOT
Nicht geregelt für den inländischen Transport auf dem Land-, Schienen- oder Luftweg. Geben Sie die richtige Frachtklassifizierung auf den Versandpapieren, die „MSDS-Nummer“ und den „Produktnamen“ für den Versand an.
Kanadische TDG-Gefahrenklasse und PIN Nicht geregelt
Abschnitt 15. REGELMÄSSIGE ANGABEN
HCS-Einstufung : Karzinogen Wirkungen auf Zielorgane
U.S. Bundesvorschriften:
TSCA 6 proposed risk management: Blei
TSCA 8(b) inventory: Alle aufgelisteten Komponenten.
TSCA 12(b) jährliche Ausfuhrnotifikation: Blei
SARA 302/304/311/312 extrem gefährliche Stoffe: Es wurden keine Produkte gefunden.
SARA 302/304 Notfallplanung und -meldung: Es wurden keine Produkte gefunden.
SARA 302/304/311/312 gefährliche Chemikalien: Aluminiumoxid; Kieselsäure kristallin, Quarz
SARA 311/312 MSDS distribution – chemical inventory – hazard identification: Aluminium
Oxid: Unmittelbar (akut) gesundheitsgefährdend; Kieselerde kristallin, Quarz: Unmittelbar (akut)
Gesundheitsgefährdung, verzögert (chronisch) gesundheitsgefährdend
Clean Water Act (CWA) 307: Kupfer; Blei; Arsen; Cadmium
Clean Water Act (CWA) 311: Es wurden keine Produkte gefunden.
Clean Air Act (CAA) 112 accidental release prevention: Es wurden keine Produkte gefunden.
Clean Air Act (CAA) 112 regulierte entflammbare Substanzen: Es wurden keine Produkte gefunden.
Clean Air Act (CAA) 112 regulated toxic substances: Es wurden keine Produkte gefunden.
SARA 313
Form R – Reporting
Requirements : Aluminiumoxid 1344-28-1 1 – 5
Lieferantenmeldung : Aluminiumoxid 1344-28-1 1 – 5
SARA 313 Meldungen dürfen nicht vom Sicherheitsdatenblatt abgetrennt werden und jede Vervielfältigung und Weitergabe des Sicherheitsdatenblattes muss die Vervielfältigung und Weitergabe des Hinweises beinhalten, der den Kopien des Sicherheitsdatenblattes beigefügt ist, die anschließend weitergegeben werden.
Staatliche Vorschriften :
Pennsylvania RTK: Eisencarbonat: (Umweltgefahr, allgemeine Umweltgefahr); Aluminum Oxide: (umweltgefährdend, allgemein umweltgefährdend); Siliciumdioxid kristallin, Quarz: (allgemeine Umweltgefahr); Kalziumoxid: (allgemeines
Umweltrisiko); Magnesiumoxid: (allgemein umweltgefährdend); Mangan:
(umweltgefährdend, allgemein umweltgefährdend); Kupfer: (umweltgefährdend,
allgemein umweltgefährdend); Blei: (umweltgefährdend, allgemeine
Umweltgefahr); Arsen: (umweltgefährdend, allgemein umweltgefährdend); Cadmium:
(besondere Gefahr, umweltgefährdend, allgemein umweltgefährdend)
Massachusetts RTK: Aluminiumoxid; Kieselsäure kristallin, Quarz; Calciumoxid;
Magnesiumoxid; Mangan; Kupfer; Blei; Arsen; Cadmium
New Jersey: Aluminiumoxid; Siliziumdioxid kristallin, Quarz; Calciumoxid; Magnesiumoxid;
Mangan; Kupfer; Blei; Arsen; Cadmium
WARNUNG: Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die dem Staat Kalifornien bekannt ist, um
Krebs und Geburtsfehler oder andere reproduktive Schäden zu verursachen.
Abschnitt 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und gelten für das Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die sich aus der Handhabung oder aus dem Kontakt mit dem oben genannten Produkt ergeben. Zusätzliche Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. URHEBERRECHT 1997-2018 AMERICAN ELEMENTS. LIZENZ ZUR ANFERTIGUNG UNBEGRENZTER PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ERTEILT.