Die entfremdete Tochter des berühmten Alaska-Krabbenkutter-Kapitäns und Kabel-TV-Stars Sig Hansen behauptet, ihr Vater habe sie als Kleinkind sexuell missbraucht, während sich ihre Eltern vor fast drei Jahrzehnten scheiden ließen, wie aus Interviews und Gerichtsakten hervorgeht.
Als Folge des angeblichen Missbrauchs behauptet Melissa Eckstrom, heute eine 28-jährige Anwältin für Familienrecht in Seattle, in einer Klage, dass sie während ihrer gesamten Kindheit mit Depressionen, Essstörungen, Selbstmordgedanken und anderen Traumata zu kämpfen hatte. Sie behauptet auch, dass sie immer noch Erinnerungen an den Missbrauch durch ihren Vater im Jahr 1990 hat, als sie zwei Jahre alt war.
„Ich habe Erinnerungen … daran, mit meinem Vater allein in einem Raum zu sein und vor Schmerz zu schreien“, erklärte Eckstrom in einer Gerichtserklärung.
Ihre Klage, die im vergangenen Jahr beim King County Superior Court eingereicht wurde, enthält neben verschiedenen Unterlagen, die ihre Behauptungen untermauern, auch medizinische Befunde, die Beurteilung eines Therapeuten und die Befunde eines staatlichen Sachbearbeiters des Kinderschutzdienstes aus der Zeit des angeblichen Missbrauchs. Ein Brief des stellvertretenden Staatsanwalts von Snohomish County, der 1990 an Eckstroms Mutter geschrieben wurde, zeigt auch, dass die Staatsanwälte es ablehnten, Anklage zu erheben, weil sie bezweifelten, dass sie den Fall „ohne begründeten Zweifel“ beweisen könnten – obwohl sie glaubten, dass Hansen seine Tochter sexuell missbraucht hatte.
Hansen – der als knallharter norwegisch-amerikanischer Kapitän des in Seattle beheimateten Fischereischiffs The Northwestern in der Kabelfernsehserie „The Deadliest Catch“ berühmt wurde – bestreitet Eckstroms Anschuldigungen vehement.
„Das ist nichts weiter als eine altmodische Erpressung“, sagte er kürzlich in einem Interview. „Es ist eine völlig unseriöse Klage voller Lügen, die meine Ex-Frau erfunden hat, um mir meine Tochter wegzunehmen, und die sie immer noch benutzt, um Geld von mir zu erpressen. Das ist Erpressung.“
Der Fall hängt nun in der Schwebe, während das Berufungsgericht des Bundesstaates entscheidet, ob die Entscheidung eines Richters aus King County, die eine Verhandlung ermöglichen würde, rechtlich einwandfrei ist. Die Entscheidung des Berufungsgerichts könnte in Washington einen Präzedenzfall dafür schaffen, ob Opfer von angeblichem sexuellem Missbrauch in der Kindheit auch als Erwachsene noch Ansprüche geltend machen können, auch wenn derartige Missbrauchsvorwürfe in früheren Zivilverfahren entschieden wurden.
Viele der in Eckerstroms Klage angeführten Schlüsselakten sind als Teil der Gerichtsakte zu Hansens Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren mit Eckerstroms Mutter, Lisa Eckstrom, das 1992 abgeschlossen wurde, unter Verschluss gehalten. Hansens Anwälte versuchten zu verhindern, dass Melissa Eckstrom Kopien der in der Scheidungsakte enthaltenen Aufzeichnungen in ihre Klage aufnimmt, aber Richterin Suzanne Parisien lehnte ihren Antrag ab.
Hansen behauptet, dass Melissa Eckstroms Behauptungen auf Aufzeichnungen beruhen, die sie aus der versiegelten Akte „herausgepickt“ hat und die nicht die ganze Geschichte wiedergeben.
Unter anderem entschied ein Richter in der Scheidungssache, dass Hansen den Missbrauch nicht begangen hat, und stimmte mit der Einschätzung eines vom Gericht bestellten Psychiaters überein, dass „die Wahrscheinlichkeit, dass (Eckstrom) von ihrem Vater sexuell missbraucht wurde, äußerst gering ist“, wie es in einer Kopie des Gerichtsbeschlusses heißt.
Hansens Anwälte versuchten, Eckstroms Klage mit der Begründung abzuweisen, dass er bereits während des Scheidungsverfahrens von den Vorwürfen entlastet worden sei. Letzten Monat lehnte Parisien diesen Antrag ab und berief sich dabei auf seither geltendes staatliches Recht, das es Opfern von sexuellem Missbrauch in der Kindheit erlaubt, zivilrechtliche Ansprüche bis ins Erwachsenenalter zu verfolgen.
Hansens Anwälte baten Parisien daraufhin, ihre Entscheidung vom Berufungsgericht überprüfen zu lassen. Parisien gab diesem Antrag in diesem Monat statt.
Hansens Anwälte behaupten, dass die Zulassung von Eckstroms Klage das zivilrechtliche Äquivalent zur doppelten Strafverfolgung wäre – eine Person zweimal für dasselbe Verbrechen zu belangen.
„Wir alle verstehen das Konzept einer fairen Chance oder das Recht auf ein faires Verfahren“, sagte Lafcadio Darling, einer von Hansens Anwälten. „Nun, es wurde nicht nur verhandelt, sondern auch zu Hansens Gunsten entschieden. Das sollte Bestand haben.“
Eckstroms Anwälte, Lincoln Beauregard und Dean Standish Perkins, entgegnen, dass ihrer Mandantin nie die Möglichkeit gegeben wurde, vor Gericht „die sehr starken Beweise zu präsentieren, die belegen, dass (Hansen) es getan hat“ oder wie sich der angebliche Missbrauch später auf sie ausgewirkt hat.
‚Unzureichende Beweise‘
Laut Eckstroms Klage erfuhren ihre Mutter und andere Verwandte von dem angeblichen Missbrauch im Frühjahr und Sommer 1990, nachdem Melissa bei Hansen zu Besuch war. Nach einem Besuch bemerkte Melissas Großmutter beim Baden des Mädchens, dass ihr Rektum geschwollen und verfärbt war, so die Gerichtsakten. Melissa beschwerte sich auch bei ihrer Mutter und bei Verwandten, dass ihr „Daddy seinen Finger in mein Töpfchen steckte“, heißt es in den Akten.
Im Juli 1990 untersuchten Ärzte im Harborview Medical Center Eckstrom und stellten „mehrere signifikante medizinische Befunde fest, die in ihrer Kombination stark auf sexuellen Missbrauch hindeuten“, schrieb Dr. Mary Gibbons, die damalige Leiterin der Harborview-Klinik für sexuelle Übergriffe, später.
Das Mädchen traf sich später mehrmals mit einer Therapeutin und erzählte ihr unter anderem, dass ihr Vater „meinem Töpfchen wehtut“, und sie zeichnete Bilder und benutzte Puppen, um den Missbrauch durch ihren Vater darzustellen, so der Bericht ihrer Therapeutin.
Die Polizei von Edmonds verhaftete Hansen 1990, aber die Staatsanwaltschaft von Snohomish County lehnte es ab, Anklage zu erheben, weil sie es als schwierig ansah, den Fall vor Gericht zu beweisen.
„Das soll nicht heißen, dass wir die Anschuldigungen nicht glauben“, schrieb der stellvertretende Staatsanwalt Paul Stern in einem Brief vom 6. August 1990 an Lisa Eckstrom. „Im Gegenteil, die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass Herr Hansen sich Melissa gegenüber sexuell unangemessen verhalten hat.“
Die Staatsanwälte überprüften den Fall mindestens dreimal, wie aus einem weiteren Schreiben Sterns von 1991 hervorgeht. Er räumte zwar ein, dass er damit nicht andeuten wollte, dass der Missbrauch nicht stattgefunden hatte, aber Stern führte an, dass die Beweise nicht ausreichten, um Hansen zu verurteilen.
„Solange keine neuen und zwingenden Beweise vorliegen, wird diese Entscheidung nicht ein viertes Mal überprüft“, so der Brief.
Nach seiner Verhaftung unterzog sich Hansen freiwillig einem Lügendetektortest, bei dem er den Missbrauch leugnete, wie aus einem Brief des Prüfers hervorgeht, der den Test durchführte. Die Ergebnisse von Lügendetektortests sind in der Regel vor Gericht nicht zulässig.
In einem kürzlich geführten Interview behauptete Hansen, seine Tochter sei „von ihrer Mutter und mehreren Mitgliedern ihrer Familie einer Gehirnwäsche unterzogen und darauf programmiert worden“, zu glauben, dass er sie missbraucht habe.
Seine Anwälte verweisen auf die Aussagen einer mit dem Scheidungsfall betrauten Sozialarbeiterin, die aufgrund einer Bemerkung von Lisa Eckstrom aus dem Jahr 1988 Bedenken äußerte, dass „später Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern auftauchen könnten“ – dass Hansen „wahrscheinlich mit ihrer Tochter spielen“ würde, wenn sie ihm erlaube, ihre Windeln zu wechseln.
Ein Ex-Freund von Lisa Eckstrom behauptete vor Gericht, sie und ihre Familie hätten Lügen über Hansen ausgeheckt – unter anderem, indem sie ihn für einen vorgetäuschten häuslichen Übergriff verantwortlich machten -, um Hansen daran zu hindern, das Sorgerecht für Melissa zu erhalten.
„Sie hat meine Beziehung zu unserer Tochter durch jahrelange gemeine Lügen vergiftet“, sagte Hansen.
Dr. John Dunne, ein vom Gericht bestellter Psychiater in der Scheidungssache von 1990, kam damals zu dem Schluss, dass der sexuelle Missbrauch wahrscheinlich nicht stattgefunden hat, sondern dass die Behauptungen des Mädchens eher auf das von der Mutter ausgelöste „Elternentfremdungssyndrom“ zurückzuführen sind. Diese umstrittene Theorie – die in den letzten Jahren von vielen Rechts- und Psychiatrieexperten als „Junk-Wissenschaft“ diskreditiert wurde, um Missbrauchsvorwürfe zu entkräften – besagt, dass falsche Behauptungen über sexuellen Missbrauch oder andere Anschuldigungen entstehen, wenn ein sorgeberechtigter oder bevorzugter Elternteil einen entfremdeten Elternteil gegenüber dem Kind wiederholt verunglimpft.
Dunne kam auch zu dem Schluss, dass die medizinischen Befunde des Missbrauchs wahrscheinlich typische pädiatrische Probleme darstellten, und er wies Eckstroms spontane Missbrauchsvorwürfe als nicht überzeugend zurück. Ein mit dem Fall betrauter Prozessbevollmächtigter kam ebenfalls zu dem Schluss, dass er nicht feststellen konnte, ob Eckstrom missbraucht worden war, aber wenn dies der Fall gewesen wäre, „bin ich der Meinung, dass Sig Hansen nicht der Täter war.“
Richter Peter Steere entschied schließlich, dass Hansen Eckstrom nicht missbraucht hatte und gewährte ihm das Besuchsrecht.
Aber eine staatliche Sozialarbeiterin, die Dunnes Ergebnisse in Betracht zog und die Objektivität des Vormundes in Frage stellte, kam zu einem anderen Schluss.
„Ich fand diese Untersuchung gründlich und schlüssig, was den sexuellen Missbrauch angeht“, schrieb Christine Robinson, eine Leiterin der Washingtoner Abteilung für Kinder- und Familiendienste, in einem Brief aus dem Jahr 1992. „Der einzige Täter, den das Kind genannt hat, ist (Sig Hansen). Darüber hinaus bestätigen medizinische Befunde die Aussage des Kindes.“
Aufgabe der elterlichen Rechte
Hansen, ein Fischer in vierter Generation, trat mit seinem Familienboot, seinen beiden Brüdern und ihrer Crew in der Sendung „The Deadliest Catch“ auf, die 2005 erstmals ausgestrahlt wurde. Die beliebte Sendung, die Alaskas zermürbende Krabbenfischerei beleuchtet, geht nächsten Monat in ihre 13. Staffel.
Hansen hat seine Berühmtheit seitdem genutzt, um ein Bestseller-Buch zu schreiben, als Synchronsprecher im Disney-Pixar-Animationsfilm „Cars 2“ zu arbeiten, in Donald Trumps „Celebrity Apprentice“ aufzutreten und verschiedene Fernseh- und Vortragsauftritte zu absolvieren.
Seine Tochter verklagte Hansen im vergangenen Jahr, drei Monate nachdem der heute 50-jährige Bewohner von Shoreline einen viel beachteten Herzanfall erlitten hatte. Hansen ist seit 2001 mit seiner zweiten Frau June verheiratet und hat ihre beiden Töchter als seine eigenen adoptiert.
Er war nach der Scheidung ihrer Eltern kein Teil von Eckstroms Leben, sagte Eckstrom. Das Paar war nur kurz zusammen und trennte sich vor der Geburt ihrer Tochter. Hansen, dem am Ende des Scheidungsverfahrens das Besuchsrecht für seine Tochter zugesprochen wurde, entschied sich stattdessen, auf seine elterlichen Rechte zu verzichten.
„Es war wahrscheinlich das Schwerste, was ich in meinem Leben getan habe“, sagte Hansen letzte Woche, während ihm die Tränen übers Gesicht liefen.
Er habe die Entscheidung in Melissas „bestem Interesse“ getroffen, sagte er, basierend auf einer gerichtlichen Empfehlung, in der auf die toxische Beziehung zu seiner Ex-Frau hingewiesen wurde.
Hansen behauptet, Eckstroms Klage sei lediglich der jüngste Versuch ihrer Familie, eine hohe Auszahlung zu erpressen, indem sie droht, die falschen Behauptungen zu verbreiten. Im Jahr 2010 kontaktierte Eckstrom ihren entfremdeten Vater, um ihn um finanzielle Hilfe für ihr Jurastudium zu bitten, und Hansen beauftragte einen Mediator, um „Wiedervereinigungssitzungen“ mit ihr durchzuführen, wie aus den Unterlagen hervorgeht.
Aber die Versöhnung zerbrach, nachdem Eckstrom und ihre Mutter gedroht hatten, „an die Medien zu gehen“, wenn Hansen seiner Tochter nicht 300.000 Dollar zahle, sagte er. Eckstrom erzählte dem Vermittler später, dass sie vorhabe, ein Enthüllungsbuch zu schreiben.
Hansen meldete den Vorfall als „Erpressung“ bei der Polizei. Ein Abgeordneter befragte Lisa Eckstrom, die die Missbrauchsvorwürfe gegen Hansen wiederholte und behauptete, er habe ein Versprechen gebrochen, ihr 50.000 Dollar für den Unterhalt von Melissa zu zahlen, wenn er auf das Sorgerecht verzichte (Hansens Anwalt behauptet, er habe das Geld bezahlt). Die Polizei nahm eine Anzeige auf, leitete den Fall aber nicht an die Staatsanwaltschaft von King County weiter.
In ihrer Klage haben Eckstroms Anwälte auch damit gedroht, „an das ‚People Magazine‘ zu gehen oder (Eckstroms) Behauptungen aufzublasen und sie auf eine ‚Plakatwand an der Autobahn‘ zu stellen, wenn ihre wirtschaftlichen Forderungen nicht erfüllt würden“, erklärte Matthew Campos, ein Anwalt von Hansen, in einer Gerichtserklärung.
Eckstrom, die ihre Klage zunächst anonym einreichte und in den Gerichtspapieren nur ihre und Hansens Initialen verwendete, entschied sich vor kurzem dafür, die Identitäten in dem Fall offenzulegen, und begründete dies mit der zunehmenden Feindseligkeit ihres Vaters und seiner Anwälte und den falschen Erpressungsbehauptungen.
In einem Interview letzte Woche bestritt Eckstrom, dass Geld ihre Motivation sei.
„Gerechtigkeit“, sagte sie auf die Frage, warum sie klage. „Rechenschaft für das, was mein Vater mir angetan hat.“
Hansens TV-Berühmtheit in den letzten Jahren hat alte Wunden aufgerissen und das emotionale Trauma, das durch seinen früheren Missbrauch verursacht wurde, noch verschlimmert, fügte Eckstrom hinzu.
Eine vorläufige Einigung zur Beilegung des Rechtsstreits für 1,5 Millionen Dollar wurde nach Angaben von Eckstroms Anwälten im letzten Jahr in einem Mediationsverfahren erzielt. Aber die Einigung scheiterte, weil Hansen einen Entwurf vorlegte, in dem Eckstrom dem möglichen Verlust ihrer Anwaltslizenz zustimmen sollte, „wenn die Öffentlichkeit von der Einigung erfährt“, sagte Beauregard.
Darling, einer von Hansens Anwälten, sagte, dass das staatliche Recht ihm verbiete, über die Ereignisse während der Mediation zu sprechen, aber er merkte an: „Sig wollte die Klage nur loswerden, um seine Familie zu schützen.“