Gewerkschaftsvertreter

Arbeitsvertrag zwischen der Service Employees International Union, Local 767, und Windemere Nursing

5.6 Vertrauensleute.

(a) Das Heim erklärt sich bereit, von der Gewerkschaft ordnungsgemäß ernannte und als deren Vertreter handelnde Vertrauensleute anzuerkennen, die Beschwerden entgegennehmen und Beschwerden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens bearbeiten können. Die Gewerkschaft stellt dem Heim eine schriftliche Liste dieser Vertrauensleute und gegebenenfalls ihrer Stellvertreter zur Verfügung.

(b) Den Vertrauensleuten der Gewerkschaft ist es gestattet, einen angemessenen Teil ihrer bezahlten Arbeitszeit für die Bearbeitung von Beschwerden zu verwenden, wie dies im Voraus vom Verwalter genehmigt wird (wobei diese Genehmigung nicht unbillig verweigert werden darf).

(c) Der Gewerkschaftsvertreter darf keinem Arbeitnehmer vorschreiben, wie er seine Arbeit zu verrichten oder nicht zu verrichten hat, er darf sich nicht den Anordnungen eines Vorgesetzten widersetzen und den normalen Betrieb des Heims oder eines anderen Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen.

(d) Der benannte Vertreter des Heims ist verpflichtet, sich nur mit einem Gewerkschaftsvertreter und/oder dem Gewerkschaftsvorsitzenden zu einer Beschwerde zu treffen.

5.7 Behandlung von Vertragsangelegenheiten.

Dem/den Gewerkschaftsvorsitzenden werden bis zu vier geplante Stunden pro Woche (oder mehr, falls erforderlich) mit Bezahlung gewährt, um Angelegenheiten im Rahmen dieses Vertrags zu behandeln, vorausgesetzt, dass dies nicht die Patientenversorgung oder die betrieblichen Erfordernisse des Heims beeinträchtigt.

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