Als Vermieter und Eigentümer einer Mietwohnung haben Sie das Recht, in Ihrer Wohnung ein Haustierverbot zu verhängen. Es kann vorkommen, dass ein Mieter behauptet, er habe ein emotionales Hilfstier, das er zur Linderung einer geistigen oder körperlichen Behinderung benötigt. Erfahren Sie, was ein emotionales Hilfstier ist und ob ein Vermieter das Recht hat, einem Mieter ein emotionales Hilfstier zu verweigern.
- Haustierverbot
- Emotionales Hilfstier
- Gerechter Wohnraum für Behinderte
- Drei Fragen, die ein Vermieter stellen muss
- Wenn Haustierrichtlinien keine Tiere zulassen
- Erhebung einer Gebühr für Tiere zur emotionalen Unterstützung
- Ablehnung eines Mieters mit einem emotionalen Hilfstier
- Wenn das Tier stört
- Vorsicht vor Betrug
Haustierverbot
Ein Haustierverbot ist eine Klausel im Mietvertrag eines Vermieters mit einem Mieter. In dieser Klausel wird klargestellt, dass es dem Mieter nicht gestattet ist, ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze im Mietobjekt zu halten. Verstößt der Mieter gegen diese Klausel, kann er mit einer Zwangsräumung rechnen, weil er gegen die Bestimmungen des Mietvertrags verstößt.
Einige Vermieter haben eine Haustierklausel, die bestimmte Tiere erlaubt, andere aber einschränkt. Ein Mieter darf vielleicht eine Katze halten, aber keinen Hund, oder er darf einen Hund halten, solange er nicht auf der Liste der gefährlichen Hunderassen seiner Versicherungsgesellschaft steht.
Emotionales Hilfstier
Ein emotionales Hilfstier ist ein Tier, das einer Person mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung hilft. Tiere zur emotionalen Unterstützung können ein Haustierverbot umgehen, da sie nicht als Haustiere gelten.
Tiere für Menschen mit emotionalen Behinderungen können Trost spenden oder helfen, die mit dieser Behinderung verbundenen Schmerzen zu lindern. So kann die Gesellschaft und der Trost eines Hundes beispielsweise Menschen helfen, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) leiden.
Diensttiere können als Tiere zur emotionalen Unterstützung betrachtet werden, aber Tiere zur emotionalen Unterstützung müssen keine zertifizierten Diensttiere sein, um ihren Besitzern die notwendige Unterstützung zu bieten. Tiere zur emotionalen Unterstützung bieten ihren Besitzern einen geistigen und emotionalen Nutzen, während Dienstleistungstiere im Allgemeinen einen körperlichen Nutzen bieten. Beispiele für Aufgaben oder alltägliche Funktionen, bei denen Diensttiere helfen können, sind ein Blindenhund, der einer blinden Person bei der Fortbewegung hilft, oder ein Anfallswarnhund, der speziell darauf trainiert ist, zu reagieren, wenn sein Begleiter einen Anfall hat.
Diensttiere sind in der Regel Hunde. Tiere zur emotionalen Unterstützung haben ein breiteres Einsatzgebiet. Sie können Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Eidechsen oder zahlreiche andere Tiere sein.
Gerechter Wohnraum für Behinderte
Das Bundesgesetz über fairen Wohnraum schützt bestimmte Gruppen vor Diskriminierung bei wohnungsbezogenen Aktivitäten. Menschen mit Behinderungen sind eine der durch dieses Gesetz geschützten Gruppen. Zu dieser Gruppe gehören auch Menschen mit Behinderungen, die ein emotionales Hilfstier benötigen.
Nach dem Fair Housing Act darf ein Vermieter einen Mietinteressenten nicht allein aufgrund einer Behinderung ablehnen und muss angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen. Einem behinderten Mieter zu erlauben, ein emotionales Hilfstier zu haben, ist eine angemessene Vorkehrung.
Angemessene Vorkehrungen stellen für den Vermieter keine finanzielle Härte dar. Wenn Sie z. B. einen Hund zur emotionalen Unterstützung auf dem Grundstück zulassen, obwohl Sie keine Haustiere erlauben, stellt dies für den Vermieter keine Härte dar. Verlangt der Mieter jedoch, dass Sie den gesamten Beton im Hinterhof abreißen und durch Gras ersetzen, damit das Tier dort herumlaufen kann, ist dies höchstwahrscheinlich unangemessen, da es für den Vermieter eine finanzielle Härte darstellen kann. In diesem Fall können Sie mit Ihrem Mieter eine andere, weniger kostspielige Option besprechen.
Drei Fragen, die ein Vermieter stellen muss
Wenn ein Mieter einen Antrag auf ein emotionales Hilfstier in Ihrer Wohnung stellt, dürfen Sie die Notwendigkeit und Funktion dieses Tieres überprüfen. Sie können verlangen, dass ein Arzt, Therapeut oder eine andere medizinische Fachkraft bestätigt, dass der Mieter eine Behinderung hat und auf welche Weise das Servicetier die Symptome oder Auswirkungen seiner Behinderung lindert. Sie sollten die folgenden Fragen stellen:
- Hat der Mieter eine Behinderung? Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973 beschreibt eine Behinderung als eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten einschränkt. Einige Beispiele für Aktivitäten des täglichen Lebens sind Sehen, Hören, Gehen, sich selbst versorgen und Lernen. Einige Beispiele für Beeinträchtigungen sind Blindheit, Taubheit, Krebs, Depressionen, Alkoholismus und psychische Erkrankungen. Sie können den Nachweis verlangen, dass der Mieter als behindert gilt, aber der Mieter muss seine spezifische Behinderung nicht offenlegen, wenn sie nicht ohne weiteres erkennbar ist.
- Hilft das Tier, die Behinderung zu lindern oder zu unterstützen? Die medizinische Fachkraft sollte bestätigen können, dass das emotionale Unterstützungstier für die Person notwendig ist, d. h., dass es eine körperliche oder geistige Unterstützung darstellt, die es der Person ermöglicht, notwendige Lebensfunktionen zu erfüllen.
- Ist der Antrag angemessen? Wenn der Mieter die beiden oben genannten Kriterien erfüllt und der Antrag auf ein emotionales Hilfstier keine finanzielle Härte für Sie darstellt, handelt es sich um eine angemessene Unterkunft.
Wenn Haustierrichtlinien keine Tiere zulassen
Unabhängig von den Bestimmungen Ihrer Haustierrichtlinien müssen Sie einer Person mit einem Tier zur emotionalen Unterstützung erlauben, in Ihrer Wohnung zu wohnen, wenn sie die oben genannten drei Kriterien erfüllt. Da Tiere zur emotionalen Unterstützung nicht als Haustiere gelten, können sie nicht den Regeln der Haustierpolitik unterworfen werden.
Erhebung einer Gebühr für Tiere zur emotionalen Unterstützung
Außerdem können Sie von einem Mieter mit einem Tier zur emotionalen Unterstützung keine Kaution für ein Haustier verlangen. Wenn das Tier jedoch Schäden verursacht, während es in der Wohnung wohnt, können Sie von der Kaution des Mieters Abzüge für diese Schäden vornehmen.
Ablehnung eines Mieters mit einem emotionalen Hilfstier
Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein Vermieter von der Vermietung an einen Mieter mit einem emotionalen Hilfstier befreit werden kann. Dazu gehören:
- Gebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten, von denen eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird
- Einfamilienhäuser, die ohne einen Makler vermietet wurden. Der Eigentümer des Hauses darf nicht mehr als drei Einfamilienhäuser besitzen.
- Wenn das Tier zu groß für die jeweilige Unterkunft ist. Zum Beispiel ein emotionales Hilfspferd in einer kleinen Stadtwohnung.
- Wenn die Unterbringung des emotionalen Hilfstiers eine unzumutbare finanzielle Belastung für den Vermieter darstellt.
- Wenn das Tier Schäden verursacht oder eine Bedrohung für andere Mieter im Gebäude darstellt.
- Wenn der Mieter nicht die Anforderungen erfüllt, die der Vermieter an alle Mieter stellt, z. B. ein Einkommen, das zweieinhalb Mal so hoch ist wie die Monatsmiete.
Wenn das Tier stört
Auch wenn das Tier ein emotionales Hilfstier ist, bedeutet das nicht, dass es keine Regeln befolgen muss. Es darf die anderen Mieter nicht in ihrer Ruhe stören.
Wenn das Tier stört, haben Sie immer noch das Recht, zu verlangen, dass das Tier trainiert wird oder Gehorsamkeitsunterricht erhält, oder Sie können das Tier aus bestimmten Gemeinschaftsbereichen der Wohnung verbannen. Wenn das schlechte Verhalten anhält, müssen Sie möglicherweise Maßnahmen ergreifen, um den Mieter aus der Wohnung zu vertreiben.
Tiere, die einen anderen Mieter oder eine andere Person verletzen oder schädigen, können der Tierschutzbehörde gemeldet werden, obwohl die Gesetze in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Verursacht das Tier Schäden in der Wohnung des Mieters oder auf dem Grundstück, muss der Mieter für diese Schäden aufkommen.
Vorsicht vor Betrug
Es gibt Mieter, die keinerlei geistige oder körperliche Beeinträchtigung haben und versuchen, ein Haustierverbot zu umgehen, indem sie behaupten, ihr Tier sei ein Service- oder emotionales Hilfstier. Leider gibt es viele Websites, auf denen man gegen eine geringe Gebühr eine Bescheinigung erhalten kann, die besagt, dass es sich bei dem Tier um ein Diensttier oder ein Tier zur emotionalen Unterstützung handelt.
Diensttiere oder Tiere zur emotionalen Unterstützung benötigen in der Regel keine Bescheinigung. Der Nachweis, auf den Sie sich verlassen sollten, ist die Bescheinigung eines Arztes oder einer anderen medizinischen Fachkraft, dass die Person das Tier für ihre täglichen Aufgaben benötigt.