Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht oder Frühgeborene haben nicht automatisch Anspruch auf Behindertenleistungen. Stattdessen müssen die Eltern gegenüber der Sozialversicherungsanstalt nachweisen, dass ihr Kind infolge der Geburt unter chronischen Gesundheits- oder Entwicklungsproblemen leidet. Die SSA definiert Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht als Kinder, die bei der Geburt weniger als fünfeinhalb Pfund wiegen. Babys, die mit einem Gestationsalter von weniger als 36 Wochen geboren werden, gelten als Frühgeburten.
Beide, Frühgeburtlichkeit und niedriges Geburtsgewicht, können langfristige medizinische oder entwicklungsbezogene Probleme verursachen. In einigen Fällen können diese Probleme unentdeckt bleiben, bis das Kind anfängt zu krabbeln, sich aufzusetzen oder zu lallen. Wenn bei einem Kind Monate oder Jahre nach einer Frühgeburt oder einem niedrigen Geburtsgewicht ein schwerwiegendes körperliches oder kognitives Problem diagnostiziert wird, kann das Kind Anspruch auf SSI-Leistungen haben.
Wie können Kinder SSI-Leistungen für Frühgeborene erhalten?
Zusätzlich zum Nachweis, dass die Beeinträchtigung(en) des Kindes die körperlichen und/oder kognitiven Funktionen stark einschränken, benötigen die Eltern Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens ein Jahr lang andauern oder schließlich zum Tod des Kindes führen wird. Geistige, emotionale und entwicklungsbedingte Beeinträchtigungen, die speziell für Kinder gelten, sind im Blue Book of Medical Conditions der SSA aufgeführt. Für Frühgeborene und Säuglinge mit geringem Geburtsgewicht gelten diese Beeinträchtigungen nur für Kinder zwischen null und drei Jahren. Beispiele für Erkrankungen, die für diese spezielle Form von SSI-Invaliditätsleistungen in Frage kommen, sind unter anderem:
- Seh- und/oder Hörbehinderung
- Eingeschränkte Lungenfunktion
- Asthma
- Wachstumsstörungen
- Angeborener Herzfehler
- Zerebralparese
- Geistige Störungen, ADHS, geistige Behinderungen
Was ist eine mutmaßliche Behinderung?
Es gibt Beeinträchtigungen, die automatisch zu einer Behinderung führen, wie z. B. zerebrale Lähmung, vollständige Taubheit und vollständige Blindheit. Bei schweren oder unheilbaren Erkrankungen geht die SSA von einer „Invaliditätsvermutung“ aus. Das bedeutet, dass die SSI monatliche Invaliditätsleistungen zahlt, sobald ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter einen Antrag auf Leistungen stellt. Diese Leistungen gelten jedoch nur für sechs Monate oder bis die SSA eine endgültige Entscheidung über den Antrag des Kindes getroffen hat.
Vorläufige Invaliditätsleistungen gibt es auch für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht unter sechs Monaten. Die SSA hat Richtlinien bezüglich der Gewichtszugaben für Frühgeborene oder Babys mit geringem Geburtsgewicht.
Um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf SSI-Leistungen für Frühgeborene oder auf eine mutmaßliche Behinderung haben, rufen Sie die Anwaltskanzlei von Daniel Berger noch heute an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.