Scheidung

Die Scheidung ist die häufigste rechtliche Maßnahme zur Beendigung einer Ehe. Sie und Ihr Ehepartner können sich nach einem Gerichtsverfahren oder einvernehmlich durch eine Vereinbarung zur Beilegung der Ehe scheiden lassen. Nach allen erforderlichen Anhörungen und Verfahren erlässt das Gericht ein Scheidungsurteil, um Ihre Ehe zu beenden.

Gründe für die Scheidung

New York erlaubt jetzt die Scheidung ohne Verschulden. Bei der verschuldensunabhängigen Scheidung wird nicht versucht, einem der beiden Ehepartner die Schuld für das Scheitern der Ehe zu geben. Es gibt zwei mögliche Begründungen (auch „Gründe“ genannt) für eine verschuldensunabhängige Scheidung in New York:

  • „Unwiederbringliche Zerrüttung“ der Ehe für mehr als sechs Monate – Sie oder Ihr Ehepartner müssen unter Eid erklären, dass die Ehe für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unwiederbringlich zerrüttet ist.
  • Getrennt leben seit mindestens einem Jahr – Sie müssen nachweisen, dass Sie und Ihr Ehepartner seit mindestens 12 aufeinander folgenden Monaten getrennt leben, entweder im Rahmen einer schriftlichen Trennungsvereinbarung, die bei Gericht eingereicht wurde, oder im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Trennung, und Sie müssen nachweisen, dass Sie sich im Wesentlichen an alle Bedingungen der Trennungsvereinbarung gehalten haben.

Wenn Sie weniger als sechs Monate verheiratet sind, können Sie keine Scheidung ohne Verschulden beantragen, da Sie beide Voraussetzungen nicht erfüllen. Sie können jedoch unter Umständen eine Scheidung mit Verschulden beantragen, die auf grausamer und unmenschlicher Behandlung beruht.

New Yorker Recht erlaubt nach wie vor eine Scheidung mit Verschulden des Ehepartners. Es gibt mehrere Gründe, die eine Verschuldensscheidung rechtfertigen können, darunter:

  • Verlassenheit für ein Jahr oder länger – Die Verlassenheit kann auf eine von drei Arten erfolgen:
    • Wörtliches Verlassen – Ihr Ehepartner verlässt die eheliche Wohnung ohne Grund für ein Jahr oder länger;
    • Ausschließendes Verlassen – Ihr Ehepartner sperrt Sie für ein Jahr oder länger aus der ehelichen Wohnung aus; oder
    • Konstruktives (sexuelles) Verlassen – Ihr Ehepartner weigert sich (ohne Grund) für ein Jahr oder länger, sexuelle Beziehungen mit Ihnen zu haben.
  • Grausame und unmenschliche Behandlung – Ihr Ehepartner misshandelt Sie seelisch oder körperlich.
  • Ein Ehepartner ist nach der Eheschließung länger als drei Jahre im Gefängnis – Ihr Ehepartner geht nach der Eheschließung ins Gefängnis und bleibt dort länger als drei Jahre. Sie können diesen Grund nicht anführen, wenn Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung im Gefängnis war.
  • Ehebruch – Ihr Ehepartner hat sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe, und Sie haben den Ehebruch nie erlaubt oder zuvor vergeben, und die ehebrecherischen Beziehungen fanden innerhalb der letzten fünf Jahre statt.
  • Getrenntleben aufgrund einer gerichtlichen Trennung oder eines Trennungsurteils – Sie oder Ihr Ehepartner haben eine Trennungsvereinbarung unterzeichnet oder ein Trennungsurteil erwirkt und leben seit mehr als einem Jahr getrennt, und Sie haben die Trennungsbedingungen vollständig erfüllt.

Scheidungsarten

Die schnellste, kostengünstigste und am wenigsten stressige Art der Scheidung ist die unbestrittene Scheidung. Es gibt drei Arten von unbestrittenen Scheidungen:

  • Einvernehmliche Scheidung – Sie und Ihr Ehepartner einigen sich auf die Bedingungen der Scheidung und unterzeichnen beide alle erforderlichen Dokumente. Manchmal stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass Sie sich doch nicht auf alle Bedingungen einigen können, und das Scheidungsverfahren wird dann angefochten.
  • Versäumnisscheidung – wenn Ihr Ehegatte von dem Scheidungsverfahren benachrichtigt wird, aber nicht vor Gericht erscheint oder anderweitig Einspruch gegen das Scheidungsurteil erhebt. Es ist sehr wichtig, die Beweise für die Zustellung aufzubewahren, für den Fall, dass Ihr Ehegatte später Einspruch erhebt und behauptet, er sei nicht ordnungsgemäß benachrichtigt worden.
  • Scheidung durch Veröffentlichung – wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Ehegatte aufhält, können Sie beim Gericht eine Anordnung beantragen, die es Ihnen erlaubt, eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Scheidungsklage zu veröffentlichen. Meldet sich Ihr Ehepartner nicht, kann die Scheidung als Versäumnisscheidung durchgeführt werden.

Eine streitige Scheidung ist in der Regel sehr viel zeit- und kostenaufwändiger als eine unstreitige Scheidung. Sie ist in der Regel auch emotional belastender und schädlicher für die Ehegatten und vor allem für ihre Kinder. Selbst wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, kann es sein, dass sie sich nicht über alle Einzelheiten einigen können. Manchmal kommt es zu heftigen Auseinandersetzungen über Fragen wie die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht für die Kinder, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und/oder die gemeinsame elterliche Sorge.

Eine strittige Scheidung endet in der Regel auf eine von zwei Arten:

  1. Mit Hilfe Ihrer Anwälte und vielleicht des Gerichts erarbeiten Sie und Ihr Ehepartner einen detaillierten Vergleich, in dem alle Fragen geklärt und die Bedingungen für die Scheidung festgelegt werden; oder
  2. Das Gericht führt eine Verhandlung durch und entscheidet über die Bedingungen der Scheidung.

Nur wenn einer dieser beiden Fälle eintritt – ein Vergleichsvorschlag oder eine Verhandlung und Entscheidung – erlässt das Gericht ein Scheidungsurteil, das Ihre Ehe beendet.

Rechtsredakteure: Charlotte Lee und Dalit Yarden, April 2015 (aktualisiert Juni 2020)

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