Inverse condemnation liegt vor, wenn eine Regierung ein Grundstück für öffentliche Zwecke enteignet, wodurch der Wert des Grundstücks des Klägers erheblich beeinträchtigt wird. Um eine erfolgreiche Klage wegen inverser Enteignung einzureichen, muss der Grundstückseigentümer nachweisen, dass die staatliche Enteignung nicht der Förderung wesentlicher staatlicher Interessen diente oder den Eigentümer um den wirtschaftlichen Wert seines Grundstücks gebracht hat.
Eine Regierung, die Privateigentum für öffentliche Zwecke enteignet, kann auch dann zu einer gerechten Entschädigung verpflichtet sein, wenn kein physischer Eingriff in das Eigentum vorliegt, wie z. B. bei einer behördlichen Enteignung, bei der eine Regierung dem Eigentümer dauerhaft alle vorteilhaften Nutzungsmöglichkeiten seines Eigentums entzieht.
In Kalifornien gilt die Beendigung des Pachtverhältnisses, die für alle für öffentliche Zwecke erworbenen Grundstücke gilt, auch für Klagen auf Entschädigung. Zur Bemessung des Schadensersatzes bei Enteignungsklagen wird in der Regel der Marktwert des Grundstücks herangezogen. Wenn ein Kläger sowohl eine Enteignungsklage als auch eine Klage auf rückwirkende Enteignung einreicht, kann er berechtigt sein, einen gesonderten Schadensersatz zu fordern, wenn die rückwirkende Enteignung zu einer Minderung des Grundstückswerts vor einer Enteignungsklage geführt hat. Wenn ein Kläger jedoch nicht nachweisen kann, dass er in sein Eigentumsrecht eingegriffen hat, kann er keinen Grund für eine Klage auf verkehrte Enteignung geltend machen. In der Rechtssache Boxer gegen die Stadt Beverly Hills entschied das Gericht beispielsweise, dass der Verlust der Aussicht durch die Anpflanzung von Bäumen durch die Regierung keinen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellte und die Möglichkeit, dass die Bäume Feuer fangen könnten, nicht ausreichte, um einen Klagegrund für eine inverse Enteignung zu begründen.