Soziale Angst und Aspergers-Syndrom Unterschiede

Hinweis: Obwohl es sich hierbei nicht um eine der häufigsten Fehldiagnosen handelt, erhalten wir jede Woche ein oder zwei E-Mails zu diesem Thema. Soziale Ängste und das Asperger-Syndrom sind sehr unterschiedlich und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Die soziale Angststörung unterscheidet sich deutlich vom Asperger-Syndrom, da Asperger eine tiefgreifende Entwicklungsstörung ist (auch als mildere Form des Autismus bezeichnet) und Menschen mit sozialer Angststörung nicht die Verhaltensmuster zeigen, die in den Definitionen A und B erwartet werden.

Das Asperger-Syndrom ist eine „mildere Variante“ der autistischen Störung. Sowohl das Asperger-Syndrom als auch die autistische Störung sind in Wirklichkeit Untergruppen einer größeren diagnostischen Kategorie. Diese größere Kategorie wird entweder Autistische Spektrumsstörungen oder Pervasive Entwicklungsstörungen genannt“, so Dr. R. Kaan Ozbayrak von der University of Massachusetts Medical School.

Die Definition A passt auch deshalb nicht, weil Angst bei Asperger nicht die Ursache für diese Verhaltensweisen ist, wie es bei Menschen mit sozialer Angststörung der Fall ist.

Das DSM-IV definiert das Asperger-Syndrom (299.80)

A. Qualitative Beeinträchtigung der sozialen Interaktion, die sich durch zwei der folgenden Merkmale äußert:

(1) ausgeprägte Beeinträchtigung der Verwendung mehrerer nonverbaler Verhaltensweisen wie Blickkontakt, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Gesten zur Regulierung der sozialen Interaktion

(2) Versagen beim Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen, die dem Entwicklungsstand entsprechen

(3) ein Mangel an spontanem Streben, Freude, Interessen oder Errungenschaften mit anderen Menschen zu teilen (z.B., durch mangelndes Zeigen, Mitbringen oder Aufzeigen von Objekten, die für andere interessant sind)

(4) Mangel an sozialer oder emotionaler Gegenseitigkeit

B. Eingeschränkte, sich wiederholende und stereotype Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten, die sich in mindestens einem der folgenden Punkte manifestieren:

(1) umfassende Beschäftigung mit einem oder mehreren stereotypen und eingeschränkten Interessenmustern, die entweder in ihrer Intensität oder ihrem Fokus abnormal sind.

(2) scheinbar unflexibles Festhalten an spezifischen, nicht funktionierenden Routinen oder Ritualen

(3) stereotype und sich wiederholende motorische Manierismen (z.B., Hand- oder Fingerschlagen oder -drehen, komplexe Ganzkörperbewegungen)

(4) Anhaltende Beschäftigung mit Teilen von Objekten

C. Die Störung verursacht eine klinisch signifikante Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.

D. Es besteht keine klinisch signifikante allgemeine Sprachverzögerung (z.B. einzelne Wörter im Alter von 2 Jahren, kommunikative Sätze im Alter von 3 Jahren).

E. Es gibt keine klinisch signifikante Verzögerung in der kognitiven Entwicklung oder in der Entwicklung von altersgemäßen Selbsthilfefähigkeiten, adaptivem Verhalten (außer in der sozialen Interaktion) und Neugier auf die Umwelt in der Kindheit.

F. Die Kriterien für eine andere spezifische tiefgreifende Entwicklungsstörung oder Schizophrenie sind nicht erfüllt.

Nochmals sei darauf hingewiesen, dass „Ängstlichkeit“ NICHT Teil der Asperger-Definition ist.

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