Studiengebühren und Kosten

Residency Classification for Admission and Tuition Purposes

Diese Kriterien sind im Policy Manual, Board of Regents, State of Iowa und oder im Iowa Administrative Code enthalten: Board of Regents, State of Iowa. Weitere Informationen über das Verwaltungsgesetzbuch zur Einstufung des Wohnsitzes finden Sie hier: Abschnitt 681–1.4 „Einstufung von Einwohnern und Nicht-Einwohnern für Zulassungs-, Studien- und Gebührenzwecke“ https://www.legis.iowa.gov/docs/aco/chapter/681.1.pdf (Kapitel 1, Seite 4).

Allgemeine Informationen

A. Eine Person, die sich an einer der drei staatlichen Universitäten einschreibt, wird vom Kanzler oder einer von ihm benannten Person für die Zwecke der Zulassung, der Erhebung von Studiengebühren und Beiträgen als ansässig oder nicht ansässig eingestuft. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der vom Studenten gemachten Angaben und anderer relevanter Informationen getroffen.

B. Bei der Entscheidung, ob eine Person als ansässig oder nicht ansässig eingestuft wird, geht es im Wesentlichen um die Frage, warum sie sich im Bundesstaat Iowa aufhält. Hält sich die Person in erster Linie zu Bildungszwecken im Staat Iowa auf, wird sie als Nichtansässiger eingestuft. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Person für Zwecke wie das Wahlrecht oder den Besitz eines Iowa-Führerscheins als in Iowa ansässig gilt, aber die vom Board of Regents, State of Iowa, festgelegten Anforderungen an den Wohnsitz für Zulassungs-, Studien- und Gebührenzwecke nicht erfüllt.

C. Der Standesbeamte oder eine von ihm benannte Person ist befugt, schriftliche Dokumente, eidesstattliche Erklärungen, Nachweise oder andere Belege anzufordern, die als notwendig erachtet werden, um festzustellen, warum sich ein Schüler in Iowa aufhält. Die Beweislast dafür, dass sich ein Student zu anderen als zu Ausbildungszwecken in Iowa aufhält, liegt bei dem Studenten. Von einem Studenten kann verlangt werden, eines oder alle der folgenden Dokumente einzureichen:

1. Eine Erklärung des Schülers, in der er seine Beschäftigung und die erwartete Unterhaltsquelle beschreibt

2. Eine Erklärung des Arbeitgebers des Schülers

3. Eine Erklärung der Eltern des Schülers, in der bestätigt wird, dass der Schüler im vergangenen Jahr nicht als Unterhaltsberechtigter in der Steuererklärung aufgeführt war und auch in den kommenden Jahren nicht aufgeführt sein wird

4. Eine Erklärung des Ehepartners des Schülers, die sich auf die Quellen der familiären Unterstützung, die Dauer des Aufenthalts in Iowa und die Gründe für den Aufenthalt im Staat Iowa bezieht

5. Unterstützende Erklärungen von Personen, die mit der familiären Situation vertraut sein könnten

6. Einkommenssteuererklärung des Staates Iowa

D. Anträge auf Einstufung als Einwohner für ein bestimmtes Semester oder eine bestimmte Sitzung sind spätestens am fünfzehnten Unterrichtstag des betreffenden Semesters oder der betreffenden Sitzung zu stellen. Anträge, die nach dem fünfzehnten Unterrichtstag des betreffenden Semesters oder der betreffenden Sitzung eingehen, werden für das nächste Semester oder die nächste Sitzung berücksichtigt. Einsprüche gegen Entscheidungen über die Einstufung als Nichtansässiger, die sich aus Anträgen auf Einstufung als Ansässiger ergeben, sind bis spätestens Mitte des Semesters oder der Sitzungsperiode einzureichen. Eine Änderung der Einstufung von Nichtansässigen zu Ansässigen wird nicht rückwirkend über das Semester hinaus vorgenommen, in dem der Antrag auf Einstufung als Ansässiger gestellt wurde.

E. Ein Student, der unrichtige oder irreführende Angaben macht, um sich der Zahlung der Gebühren für Nichtansässige zu entziehen, muss mit ernsthaften disziplinarischen Maßnahmen rechnen und außerdem die Gebühren für Nichtansässige für jedes zuvor besuchte Semester zahlen.

F. Überprüfungsausschuss. Dieses Reglement wird vom Kanzler oder einer vom Kanzler bestimmten Person verwaltet. Gegen die Entscheidung des Kanzlers oder der von ihm benannten Person kann ein Überprüfungsausschuss der Universität angerufen werden. Gegen die Entscheidung des Überprüfungsausschusses kann beim Board of Regents, State of Iowa, Berufung eingelegt werden.

GRADUATE ASSISTENTS

Studenten mit einer Assistentenstelle von mindestens 1/4 der Arbeitszeit werden mit den in Iowa üblichen Studiengebühren belegt. Studenten ohne Wohnsitz in Iowa mit einer Assistentenstelle von 1/4 oder mehr behalten ihre Einstufung als Studenten ohne Wohnsitz in Iowa, müssen jedoch Studiengebühren für einen Wohnsitz in Iowa entrichten, solange die Assistentenstelle fortgeführt wird.

Der Ehepartner eines Assistenten mit einer Assistentenstelle von 1/4 oder mehr, der nicht in Iowa wohnt, hat während der Dauer der Assistentenstelle Anspruch auf Studiengebühren für einen Wohnsitz in Iowa. Ein Wohnsitz in Iowa wird nicht gewährt, aber es gilt ein Erlass der Studiengebühren für Nicht-Einwohner. Bei Beendigung der Assistentenstelle endet die Befreiung von Studiengebühren für den Ehepartner. (Board of Regents, State of Iowa, Protokoll vom 15. März 1995, S. 801).

Der Graduiertenstudent muss bis zur Mitte des betreffenden Semesters einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren für Gebietsansässige stellen. Die Vergünstigung wird nicht rückwirkend gewährt.

RICHTLINIEN

Die folgenden Richtlinien werden bei der Bestimmung der Wohnsitzklassifizierung eines Studenten für Zulassungs-, Studien- und Gebührenzwecke verwendet:

1. Ein finanziell abhängiger Student, dessen Eltern nach der Immatrikulation aus Iowa wegziehen, bleibt ein Einwohner, vorausgesetzt, dass der Student die Immatrikulation aufrechterhält. Ein finanziell abhängiger Schüler, dessen Eltern während des letzten Highschool-Jahres aus Iowa wegziehen, wird als Einwohner betrachtet, sofern der Schüler seinen Wohnsitz nicht in einem anderen Bundesstaat begründet hat.

2. Bei der Entscheidung, warum sich eine Person im Bundesstaat Iowa aufhält, wird der Wohnsitz der Person berücksichtigt. Bei einer Person, die aus einem anderen Bundesstaat nach Iowa kommt und sich an einer postsekundären Bildungseinrichtung für ein komplettes oder im Wesentlichen komplettes Programm einschreibt, wird davon ausgegangen, dass sie in erster Linie aus Bildungsgründen nach Iowa gekommen ist und nicht, um einen Wohnsitz in Iowa zu begründen.

3. Ein Student, der früher in Iowa wohnhaft war, kann weiterhin als Einwohner betrachtet werden, sofern die Abwesenheit vom Bundesstaat weniger als 12 Monate dauerte und der Wohnsitz wiederhergestellt wurde. Wenn die Abwesenheit vom Staat länger als 12 Monate dauert, kann ein Student als Einwohner betrachtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Student langfristige Bindungen zu Iowa hat und einen Wohnsitz in Iowa wiederherstellt. Eine Person oder der Unterhaltsberechtigte einer Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Iowa hat und für Zulassungs-, Studien- und Gebührenzwecke als Einwohner eingestuft wurde, kann weiterhin als Einwohner eingestuft werden, solange der Wohnsitz beibehalten wird, auch wenn die Umstände eine längere Abwesenheit der Person aus dem Staat erfordern. Es wird verlangt, dass eine Person, die einen Wohnsitz in Iowa geltend macht, während sie in einem anderen Staat oder Land lebt, einen Nachweis über den kontinuierlichen Wohnsitz erbringt, der belegt, dass die Person:

(1). kein Domizil in einem anderen Staat erworben hat;

(2). Eine kontinuierliche Stimmabgabe in Iowa beibehalten hat; und

(3). Hat während seiner Abwesenheit vom Bundesstaat regelmäßig Einkommenssteuererklärungen für Einwohner von Iowa eingereicht.

4. Ein Student, der nach Iowa umzieht, kann bei der nächsten Einschreibung nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten im Bundesstaat als Einwohner eingestuft werden, sofern der Student in einem Semester des akademischen Jahres nicht mehr als die Hälfte seines Studiums absolviert (6 Credits für einen Studenten im Grund- oder Hauptstudium, 5 Credits für einen Studenten im Hauptstudium), nicht mehr als 4 Credits in einem Sommersemester für eine beliebige Klassifizierung eingeschrieben ist und einen ausreichenden Nachweis für die Begründung eines Wohnsitzes in Iowa erbringt.

5. Ein Student, der ununterbrochen studiert hat und dessen Eltern nach Iowa umziehen, kann zu Beginn des nächsten Semesters Einwohner werden, vorausgesetzt, dass der Student mehrheitlich von den Eltern finanziell unterstützt wird.

6. Einer Person, die von der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten als Flüchtling anerkannt wurde oder der Asyl gewährt wurde, und die sich als Student an einer dem Board of Regents, State of Iowa, unterstellten Universität einschreibt, kann der Status eines unmittelbaren Einwohners für Zwecke der Zulassung, des Unterrichts und der Gebühren zuerkannt werden, wenn die Person:

(1). direkt von einer Flüchtlingseinrichtung oder einem Ausschiffungshafen in den Bundesstaat Iowa kommt, oder

(2). Kommt innerhalb eines angemessenen Zeitraums in den Bundesstaat Iowa und hat seinen Wohnsitz nicht in einem anderen Bundesstaat begründet.

Jeder Flüchtling oder jede Person, der Asyl gewährt wird und die diese Standards nicht erfüllt, wird für Zulassungs-, Studien- und Gebührenzwecke als Nichtansässiger betrachtet und unterliegt somit der üblichen Methode des Nachweises der Begründung des Wohnsitzes in Iowa.

7. Ein Ausländer, der den Status eines Einwanderers hat, begründet den Wohnsitz in Iowa auf die gleiche Weise wie ein Bürger der Vereinigten Staaten.

8. An den Regent-Institutionen sind Indianer, die von einem der ursprünglichen Völker Nordamerikas abstammen und sich durch Stammeszugehörigkeit oder Anerkennung durch die Gemeinschaft mit einem oder mehreren der Stämme oder Nationen identifizieren, die historisch mit dem heutigen Bundesstaat Iowa verbunden sind, einschließlich der Iowa, Kickapoo, Menominee, Miami, Missouri, Ojibwa (Chippewa), Omaha, Otoe (Otto), Ottawa (Odawa), Potawatomi, Sac and Fox (Sauk, Meskwaki), Sioux und Winnebago (HoCak/Ho-Chunk), werden die Studiengebühren für Einwohner von Iowa erhoben. (Board of Regents, State of Iowa, Protokoll vom 15. und 16. Oktober 1997, S. 299)

**Abschnitt B unten wird derzeit überarbeitet. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://www.veterans.iastate.edu/for-students/in-statetuition.

B. Zusätzliche Richtlinien werden bei der Bestimmung der Wohnsitzklassifizierung eines Veteranen, einer qualifizierten militärischen Person und der unterhaltsberechtigten Kinder und Ehegatten eines Veteranen oder einer qualifizierten militärischen Person für die Zwecke der Zulassung und der Studien- und Pflichtgebühren angewendet:

1. Eine Person, die aufgrund eines militärischen Befehls im aktiven Dienst im Rock Island Arsenal stationiert ist, oder das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte einer solchen Person hat Anspruch auf den Status eines Einwohners zum Zwecke der Erhebung von Studiengebühren und Pflichtbeiträgen. Erfolgt die Ankunft der befohlenen Person jedoch nach dem Beginn des Semesters, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte zum ersten Mal eingeschrieben ist, werden für das unterhaltsberechtigte Kind oder den Ehegatten bis zum Beginn des nächsten Semesters, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte eingeschrieben ist, in jedem Fall Gebühren für Nichtansässige erhoben. Wird die qualifizierte militärische Person versetzt, eingesetzt oder rückversetzt, während der Ehegatte oder das unterhaltsberechtigte Kind der Person an einer dem Regentenrat unterstehenden Hochschuleinrichtung eingeschrieben ist, so wird der Ehegatte oder das unterhaltsberechtigte Kind bis zum Ende des Steuerjahres, in dem der Ehegatte oder das unterhaltsberechtigte Kind eingeschrieben ist, weiterhin als Gebietsansässiger gemäß diesem Unterabsatz eingestuft.

2. Ein Veteran, der seinen Wohnsitz im Bundesstaat Iowa hat oder dorthin umzieht und Anspruch auf Leistungen hat oder die Leistungen im Rahmen des Post-9/11 Veterans Educational Assistance Act von 2008 ausgeschöpft hat, hat Anspruch auf den Status eines Einwohners für die Zwecke der Studiengebühren und Pflichtgebühren. Das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehepartner eines Veteranen, der diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Einwohnerstatus für Studiengebühren. Wenn die Ankunft des Veteranen in Iowa jedoch nach dem Beginn des Semesters erfolgt, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte zum ersten Mal eingeschrieben ist, werden für das unterhaltsberechtigte Kind oder den Ehegatten bis zum Beginn des nächsten Semesters, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte eingeschrieben ist, in jedem Fall Gebühren für Nicht-Einwohner erhoben.

3. Eine Person, die aufgrund militärischer oder ziviler Anordnungen der Regierung zu anderen als zu Bildungszwecken in den Bundesstaat gezogen ist, oder das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte einer solchen Person hat Anspruch auf den Einwohnerstatus. Erfolgt die Ankunft der befohlenen Person jedoch nach dem Beginn des Semesters, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte zum ersten Mal eingeschrieben ist, werden in allen Fällen bis zum Beginn des nächsten Semesters, in dem das unterhaltsberechtigte Kind oder der Ehegatte eingeschrieben ist, Gebühren für Nichtansässige erhoben. Die am 1. Juli 1977 in Kraft getretene Gesetzgebung schreibt vor, dass Militärangehörige, die einen Wohnsitz in Iowa angeben, eine Einkommensteuererklärung für Einwohner von Iowa abgeben müssen.

FACTS

A. Die folgenden Umstände sind zwar nicht zwangsläufig beweiskräftig, haben aber Beweiskraft für die Beantragung der Einstufung als Einwohner:

  1. Wohnen in Iowa für 12 aufeinanderfolgende Monate und in erster Linie mit anderen Tätigkeiten als denen eines Vollzeitstudenten beschäftigt sein, unmittelbar vor Beginn des Semesters, für das die Einstufung als Einwohner beantragt wird.
  2. Abhängigkeit von finanziellen Mitteln aus Iowa.
  3. Wohnsitz in Iowa von Personen, die rechtlich für den Studenten verantwortlich sind.
  4. Früherer Wohnsitz im Bundesstaat und Aufrechterhaltung wesentlicher Verbindungen dorthin während der Abwesenheit.
  5. Annahme eines Angebots für eine dauerhafte Beschäftigung in Iowa.
  6. Military orders, if for other than educational purposes.
  7. Other facts indicating the student’s domicile will be considered by the universities in classifying the student.

B. The following circumstances, standing alone, do not constitute sufficient evidence of domicile to affect classification of a student as a resident under these regulations:

  1. Voting or registration for voting.
  2. Employment in any position normally filled by a student.
  3. The lease of living quarters.
  4. Admission to a licensed practicing profession in Iowa.
  5. Automobile registration.
  6. Public records; for example, birth and marriage records, Iowa driver’s license.
  7. Continuous presence in Iowa during periods when not enrolled in school.
  8. Ownership of property in Iowa, or the payment of Iowa taxes.

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