Verkaufen Sie Ihr Unternehmen: Unternehmensverkauf vs. Vermögensverkauf

Wenn Sie ein Unternehmen verkaufen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sich entweder für einen „Unternehmensverkauf“ oder für einen „Vermögensverkauf“ entscheiden. Die richtige Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten kann dazu beitragen, die Steuern zu minimieren, die Sie nach Abschluss des Verkaufs zu zahlen haben.

Bei einem Unternehmensverkauf verkaufen Sie entweder Ihre Unternehmensanteile oder Ihre Mitgliedsanteile an einer LLC. Die Vermögenswerte des Unternehmens – Ausrüstung, Mobiliar, Immobilien, Inventar, Forderungen usw. – verbleiben im Besitz des Unternehmens, und das Unternehmen gehört dem Käufer. Bei einem Verkauf von Vermögenswerten verkauft Ihr Unternehmen oder Ihre LLC seine/ihre Vermögenswerte an den Käufer, und Sie sind weiterhin Eigentümer der Unternehmensaktien oder der LLC-Mitgliedschaftsanteile.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen dem Verkauf von Vermögenswerten und dem Verkauf von Unternehmen ist wichtig, denn sie bestimmt, wie Sie besteuert werden und wie der Käufer den Kauf in seiner Steuererklärung abschreiben kann. Beim Verkauf von Vermögenswerten kann der Käufer in der Regel die Abschreibungsvorteile früher in Anspruch nehmen als bei einem Unternehmen. Auf der anderen Seite kommen Sie als Verkäufer steuerlich wahrscheinlich besser weg, wenn Sie das Unternehmen verkaufen, weil Sie mit dem niedrigen Satz für langfristige Kapitalerträge besteuert werden.

Bei einem Verkauf von Vermögenswerten kann Ihr Anteil an der Steuerrechnung mit dem normalen, höheren Einkommenssatz zusammengesetzt sein. Verkäufer sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie eine C-Corporation veräußern, denn bei ihnen besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung. Diese Diskrepanz wird häufig durch einen Kompromiss zwischen Käufer und Verkäufer gelöst, der sich in einer Anpassung des Verkaufspreises oder der Zahlungsbedingungen niederschlägt. Wenn Sie im Rahmen der Verhandlungen einem Verkauf von Vermögenswerten zustimmen, sollten Sie unbedingt einen hohen Preis erzielen, da Sie mit deutlich höheren Steuern und Haftungsrisiken rechnen müssen.

Wenn Sie einem Verkauf von Vermögenswerten zustimmen, sollten Sie sich genau überlegen, welche Vermögenswerte Sie mit dem Unternehmen veräußern wollen. Wenn Sie den Verkauf vorbereiten, sollten Sie unproduktive oder unwesentliche Vermögenswerte aus dem Unternehmen entfernen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Käufer dafür einen Aufpreis zahlen wird, und Sie sind möglicherweise besser dran, wenn Sie diese Vermögenswerte selbst verkaufen. Wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien oder Ausrüstung sowie Patente, Marken oder Urheberrechte, die Sie behalten und an den Käufer zurücklizenzieren möchten, können ein wichtiger Verhandlungspunkt sein. Wenn Sie einen Teil der Vermögenswerte zurückbehalten, können Sie den Kaufpreis senken und das Unternehmen für mehr Käufer erschwinglich machen. Indem Sie die Immobilien des Unternehmens behalten, können Sie auch die Mieteinnahmen für die Zukunft sichern und sich die Option offen halten, sie später an den Käufer – oder jemand anderen – zu verkaufen.

Im Falle eines Einzelunternehmens können Sie einfach das Eigentum an den Vermögenswerten behalten, die Sie behalten möchten; Sie werden nicht mit den Gewinnen besteuert, bis Sie sie verkaufen. Bei Personengesellschaften und GmbHs können die unerwünschten Vermögenswerte bei der Liquidation an die Partner oder Mitglieder verteilt werden, obwohl die Auflösung des Unternehmens bedeuten kann, dass die einzelnen Partner Steuern zahlen müssen. Und wenn Sie eine Kapitalgesellschaft sind und Vermögenswerte aus dem Unternehmen herauslösen wollen, müssen Sie diese möglicherweise zum Marktwert erwerben, wobei die Gesellschaft Steuern auf etwaige Kapitalgewinne zahlen muss.

Verkäufer bevorzugen den Verkauf von Unternehmen gegenüber dem Verkauf von Vermögenswerten, weil dabei alle unbekannten Verbindlichkeiten des Unternehmens auf den neuen Eigentümer übertragen werden, während bei einem Verkauf von Vermögenswerten die Verbindlichkeiten beim Verkäufer verbleiben. Zu diesen Verbindlichkeiten können vertragliche Ansprüche, potenzielle Produkthaftungsansprüche oder Klagen von Mitarbeitern gehören, die sich aus dem Besitz des Unternehmens durch den Verkäufer ergeben.

Diese allgemeinen Regeln können im Kaufvertrag geändert werden, doch erfordert dies eine sorgfältige juristische Ausarbeitung durch einen Anwalt. Bei einem Verkauf von Vermögenswerten kann der Vertrag zum Beispiel vorsehen, dass der Käufer bestimmte Verbindlichkeiten des Verkäufers übernimmt. In Anbetracht der Tatsache, dass Dritte nicht an die Vertragsbedingungen gebunden sind, kann der Vertrag auch Treuhandvereinbarungen oder Entschädigungsklauseln enthalten, die einige der Risiken des Käufers ausschalten. Wird ein wichtiges Element ausgelassen, gelten die allgemeinen Regeln.

Weitere Informationen zu den steuerlichen Folgen von Unternehmensverkäufen finden Sie unter Steuerliche Aspekte beim Verkauf Ihres Unternehmens. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter Worauf Sie beim Kauf eines Unternehmens achten sollten.

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