Was Eltern über unbewertete DVDs wissen müssen

„World War Z“ kam am 21. Juni 2013 in die Kinos. Der Zombie-Apokalypse-Film, der auf dem gleichnamigen Buch von Max Brooks basiert, spielte über 200 Millionen Dollar ein und war der 13. umsatzstärkste Film des Jahres 2013.

Als die DVD- und Blu-ray-Versionen des Films im September veröffentlicht wurden, hatten die Verbraucher die Wahl zwischen der Kinofassung, die mit PG-13 bewertet wurde, und einer ungeprüften Version „mit intensivem Filmmaterial, das im Kino nicht gezeigt wurde“, wie es auf der Website des Films heißt.

In einem Interview mit der Website shocktillyoudrop.com über die DVD- und Blu-ray-Veröffentlichung sagte Regisseur Marc Forster: „Ich bin wirklich begeistert, dass (das Publikum) sich die ungeprüfte Version ansehen kann, denn wenn man versucht, eine Freigabe ab 13 Jahren zu erreichen, ist man natürlich ein wenig gefesselt. … Ich bevorzuge die ungeprüfte Version, weil es hier nicht nur um Blut und Gore geht. Die Gesamtintensität ist höher als bei der freigegebenen Version. Man kann sie mehr aufdrehen.“

DVDs und Blu-rays ohne Altersfreigabe bieten eine neue Möglichkeit für inhaltsbewusste Zuschauer, die die Filmbewertung ernst nehmen. Laut einem Artikel von Elaine Dutka in der Los Angeles Times aus dem Jahr 2005 wurden diese Versionen von Filmen in den späten 1990er Jahren populär.

Ungeprüfte Versionen können Szenen mit Gewalt, Sex, Nacktheit oder Obszönitäten enthalten, die in den Kinos nicht gezeigt wurden. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

„Ein nicht bewerteter Film ist einfach das – eine Version des Films, die nicht für eine Bewertung eingereicht wurde“, sagte Kate Bedingfield, Hauptsprecherin der Motion Picture Association of America. „Das Bewertungssystem ist freiwillig, so dass jeder einen nicht bewerteten Film auf dem Home-Entertainment-Markt veröffentlichen kann. Wenn ein Film jedoch bereits bewertet wurde und der Filmemacher eine nicht bewertete Version auf DVD oder Blu-ray veröffentlicht, muss die Verpackung der nicht bewerteten Version einen Hinweis für Eltern enthalten, der angibt, wie die Originalversion des Films bewertet wurde, und darauf hinweist, dass die nicht bewertete Version anderes Material enthält.“

Da nicht bewertete DVDs und Blu-rays immer beliebter werden – sogar Netflix hat nicht bewertete Filme in seiner Bibliothek – sollten Eltern darauf achten, ob der Film, den sie zu Hause sehen, derselbe ist, der auch in den Kinos gezeigt wurde.

Nach Angaben des ehemaligen Filmkritikers der Deseret News, Chris Hicks, der weiterhin Kolumnen und Artikel über DVDs für die Publikation schreibt, gibt es drei wesentliche Gründe für die Kennzeichnung „unrated“.

Erstens hat der Film einfach zusätzliche Szenen, die im Kino nicht gezeigt wurden, die zwar nicht unbedingt zu beanstanden sind, aber von der MPAA nicht bewertet wurden und daher als ungeprüft gelten müssen.

„Das Problem mit dem Bewertungssystem für Filme ist, dass jedes Mal, wenn man den Film ändert, egal wie man ihn anpasst, er erneut bewertet werden muss“, so Hicks. „Er kann nicht mit der vorherigen Bewertung weiterlaufen, wenn er geändert wurde. Es kann also sein, dass sie sich einfach nicht die Mühe machen, den Film erneut zu bewerten. Sie ist vielleicht nicht strenger als vorher, sie ist nur anders.

In manchen Fällen, so Hicks, machen sich die Studios wegen der Kosten nicht die Mühe, den Film erneut bewerten zu lassen. Die Bewertungsstellen berechnen den Studios einen Prozentsatz des Filmbudgets, und mehrere Bewertungen würden den Gewinn auffressen. Es ist daher einfacher, die DVD oder Blu-ray als „ungeprüft“ zu kennzeichnen und sich nicht die Mühe zu machen, für eine weitere Bewertung des Films zu bezahlen.

Bonusmaterial auf DVDs und Blu-rays, wie gelöschte Szenen oder Audiokommentare der Schauspieler oder des Regisseurs des Films, gehören ebenfalls in diese Kategorie.

Auf den meisten DVD- und Blu-ray-Hüllen – auch bei familienfreundlichen Filmen wie Disneys „Frozen“ – steht unter der eigentlichen Bewertung des Films der Hinweis „Bonusmaterial nicht bewertet“ oder „Besondere Merkmale nicht bewertet“.

Der zweite Grund, warum eine DVD oder Blu-ray als nicht bewertet eingestuft werden kann, ist, dass der Film vor dem MPAA-Bewertungssystem veröffentlicht wurde. Wenn der Film vor kurzem auf DVD oder Blu-ray wiederveröffentlicht wurde, ist es wahrscheinlich, dass er eine moderne Bewertung erhalten hat. Es ist aber immer noch möglich, Filme mit der Einstufung „Approved“, „Not Rated“ oder „Unrated“ zu finden.

Filme wie „Mary Poppins“ (1964) und „Die zehn Gebote“ (1956) erhielten ursprünglich eine „Approved“-Einstufung, aber bei neueren Veröffentlichungen auf DVD und Blu-ray wurde die Einstufung in „G“ geändert. Filme wie „Arsen und Spitzenhäubchen“ (1944), „The Robe“ (1953) und „Mr. Smith Goes to Washington“ (1939) haben jedoch immer noch ein „NR“- oder in einigen Fällen ein „UR“-Rating auf der DVD.

Der dritte Grund ist derjenige, auf den Eltern achten müssen. Zusätzliche Szenen auf der DVD oder Blu-ray könnten sehr wohl anstößige Inhalte wie Sex, Nacktheit, Gewalt oder Obszönitäten enthalten, die in der Kinofassung nicht enthalten waren.

„Es gibt zwei handfeste Gründe, warum Filme in einer ungeprüften Version herauskommen“, so Hicks. „Einer ist, dass sie den Film abschwächen mussten, um die gewünschte Einstufung zu erhalten. Manchmal musste eine NC-17-Version abgeschwächt werden, um ein R zu bekommen, damit der Film in den meisten Kinos gezeigt werden konnte. Und manchmal haben sie einen Film mit R-Rating abgeschwächt, um ein PG-13 zu bekommen, und dann, wenn sie ihn (auf DVD) veröffentlichen, wollen sie, dass die Version, die sie ursprünglich gemacht haben, herauskommt, und sie rechtfertigen es so. … Der andere Grund ist einfach, dass sie es können. Sie haben all diese gelöschten Szenen, die sie im Film selbst nicht verwendet haben, und das ist eine weitere Möglichkeit für das Studio, ein bisschen mehr Geld zu verdienen.“

Die ungeprüften Versionen sind deutlich gekennzeichnet. Anders als bei Filmen mit der Altersfreigabe R gibt es jedoch nicht viele Sicherheitsvorkehrungen für Einzelhändler, um ungeprüfte DVDs oder Blu-rays von Minderjährigen fernzuhalten. Die Verantwortung für die Entscheidung, was für ihre Kinder geeignet ist, liegt zwangsläufig bei den Eltern.

„Unser Ziel (bei der MPAA) ist es, sicherzustellen, dass die Eltern die Informationen haben, die sie brauchen, um Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen“, sagte Bedingfield.

Ben Tullis ist ein ehemaliger Praktikant bei Deseret News und freier Autor. Er schloss sein Studium an der UVU im August 2014 mit einem Bachelor-Abschluss in Englisch ab. Er lebt mit seiner Frau und seinem 3-jährigen Sohn in Pleasant Grove. Folgen Sie ihm auf Twitter unter bentullis.

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