Vorteile einer privaten Stiftung
Die Gründung einer privaten Stiftung kann ein Vermächtnis über Ihre Lebenszeit hinaus schaffen und es Familienmitgliedern ermöglichen, als Angestellte oder Vorstandsmitglieder zu fungieren. Da Sie die volle Kontrolle über die Vergabe von Zuschüssen haben, können Sie auch andere Organisationen als 501(c)(3) öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen unterstützen. Unter Einhaltung der IRS-Verfahren können Spender Zuschüsse für Wohltätigkeitsprogramme von Einzelpersonen, Stipendienprogramme und andere Einrichtungen gewähren, was eine Stiftung zu einem der flexibelsten wohltätigen Vehikel macht, wenn es um die Unterstützung bestimmter Arten von Spenden geht.
Weitere Vorteile sind:
- Potenzieller sofortiger Steuerabzug – bis zu 30 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens für Geldspenden und bis zu 20 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens für langfristig geschätzte öffentlich gehandelte Vermögenswerte.
- Potenzieller Wegfall der Kapitalertragssteuer für Schenkungen von Wertpapieren mit langfristigem Wertzuwachs.
- Fähigkeit, viele Arten von Vermögenswerten zu akzeptieren.
In einigen Fällen ist die steuerliche Behandlung von Beiträgen an eine private Stiftung weniger vorteilhaft als die steuerliche Behandlung von Spenden an öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen, einschließlich Donor-Advised Funds.
Verwaltungs- und Steuervorschriften für Stiftungen im Vergleich zu Donor-Advised Funds
Vor der Gründung einer privaten Stiftung sind mehrere verwaltungs- und steuerrechtliche Überlegungen anzustellen. In vielen Fällen können die steuerliche Behandlung und die Kosten eines spendenberatenen Fonds günstiger sein.
- Die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen ist auf 30 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens für Barmittel und auf 20 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens für langfristige, öffentlich gehandelte, wertvolle Wertpapiere begrenzt. Für Beiträge zu einem von einem Spender beratenen Fonds liegen diese Grenzen bei 60 % bzw. 30 %.
- Für private Stiftungen können nicht öffentlich gehandelte Beiträge, wie z. B. privat gehaltene Aktien oder Immobilien, nur zu den Anschaffungskosten und nicht zum Marktwert abzugsfähig sein. Bei Beiträgen von nicht öffentlich gehandelten Vermögenswerten zu einer öffentlichen Wohltätigkeitsorganisation wie einem Donor-Advised Fund-Sponsor kann der Abzug zum Marktwert erfolgen.
- Sie können völlig anonym bleiben, wenn Sie Zuwendungen aus einem Donor-Advised Fund machen, im Gegensatz zu einer privaten Stiftung, bei der Ihre Unterlagen öffentlich zugänglich sind.
- Obwohl private Stiftungen von der Bundeseinkommenssteuer befreit sind, unterliegen ihre Anlageerträge einer Verbrauchssteuer von 1 oder 2 Prozent, während das Wachstum eines Donor-Advised Fund nicht besteuert wird.
- Spenden aus einem Nachlass an eine Stiftung sind genauso unbegrenzt absetzbar wie Spenden aus einem Nachlass an eine öffentliche Wohltätigkeitsorganisation oder einen spendenberatenen Fonds.
Diese Tabelle bietet einen schnellen Vergleich von spendenberatenen Fonds, Stiftungen und wohltätigen Trusts.
Errichtung einer privaten Stiftung
Die Gründung einer privaten Stiftung kann die Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers, Anwalts oder anderer Berater erfordern. Ihre Berater leiten den Prozess ein, zu dem auch die Gründung der Einrichtung gehört. Dazu gehört die Beantragung der Steuerbefreiung und anderer damit zusammenhängender Verwaltungsdokumente.
Wenn der rechtliche Rahmen geschaffen ist, können Sie sich auf die Finanzierung konzentrieren. Die anfängliche Spende stammt in der Regel von einem oder wenigen Spendern, in der Regel einer Einzelperson, einer Familie oder einem Unternehmen. Die Spende kann eine Vielzahl von Vermögenswerten umfassen, z. B.:
- Bargeld
- Öffentlich gehandelte Wertpapiere
- Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
- IRA-Vermögenswerte
- Immobilien
- Privatkapital
Immobilien und Privatkapital haben andere steuerliche Auswirkungen als andere Vermögenswerte. Denken Sie daran, dass privat gehaltene Vermögenswerte auf die Kostenbasis beschränkt sein können.
Die Lebensdauer einer privaten Stiftung
In der Theorie kann eine private Stiftung auf ewig bestehen. In der Praxis kann es vorkommen, dass spätere Generationen die Stiftung nach dem Tod des Stifters nicht weiterführen wollen, oder dass Familienmitglieder feststellen, dass sie in ihren wohltätigen Angelegenheiten mehr Privatsphäre wünschen. Wenn eine private Stiftung nicht mehr den Bedürfnissen einer Familie entspricht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der Anwalt der Stiftung die Organisation auflösen und das Vermögen in einen oder mehrere von Spendern beratene Fonds überführen. Es ist jedoch ratsam, vor der Gründung einer Stiftung alle möglichen Optionen durchzudenken und mit den Familienmitgliedern die geplante Lebensdauer der Stiftung zu besprechen.
Wer eignet sich für eine private Stiftung?
Spender, die über die Gründung einer privaten Stiftung nachdenken, sollten mehrere Faktoren berücksichtigen, bevor sie diese bedeutende finanzielle und rechtliche Verpflichtung eingehen. Sie müssen sich zum Beispiel mit der Strategie der Stiftung vertraut machen. Außerdem müssen Sie bei der Verwaltung der Stiftung mithelfen, z. B. bei der Einstellung von Mitarbeitern und Vermögensverwaltern, bei der Verwaltung der Zuwendungen und bei der Erfüllung aller Berichterstattungspflichten.
Private Stiftungen sind ein leistungsfähiges Instrument für Spenden, aber sie können kostspielig und zeitaufwändig sein und einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Wenn Sie und Ihre Familie daran interessiert sind, ein effizientes, einfaches und wirkungsvolles Instrument für wohltätige Zwecke zu schaffen, sollten Sie Alternativen wie einen Donor-Advised Fund in Betracht ziehen. Es ist eine gute Idee, mit Ihrem Anwalt oder anderen vertrauenswürdigen Beratern über Ihre Wohltätigkeitsplanung zu sprechen und darüber, welche Option für Ihre Umstände am besten geeignet ist.