Nach Artikel 177 des japanischen Strafgesetzbuches ist es eine Straftat, wenn eine Person mit einer Partnerin unter 13 Jahren Geschlechtsverkehr hat. Dieses Verbrechen wird als Vergewaltigung bezeichnet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet. Das Gesetz sieht eine ähnliche Strafe für eine Person vor, die sich der sexuellen Nötigung, der Einschüchterung oder des erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit einer Frau im Alter von 13 Jahren oder älter schuldig gemacht hat. Obwohl das Alter für die Zustimmung zu sexuellen Handlungen in Japan auf nationaler Ebene bei dreizehn Jahren liegt, hat jede Präfektur und jede Gemeinde des Landes eigene Gesetze über das Alter, in dem junge Menschen in sexuelle Handlungen einwilligen können.
Japanisches Strafgesetzbuch über erzwungene Unzucht
Artikel 176 des japanischen Strafgesetzbuchs verbietet unzüchtige Handlungen an männlichen oder weiblichen Personen, die unter 13 Jahre alt sind. Er besagt auch, dass eine Person, die eine Person im Alter von dreizehn Jahren oder mehr durch Einschüchterung oder Tätlichkeiten zu einer unzüchtigen Handlung zwingt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Nach Artikel 178 ist es eine Straftat, eine Person zur Unfähigkeit zum Widerstand oder zur Bewusstlosigkeit zu bewegen, um mit ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das Gleiche gilt für die Vornahme unzüchtiger Handlungen an einer bewusstlosen männlichen oder weiblichen Person.
Das japanische Kinderschutzgesetz
Das japanische Kinderschutzgesetz definiert ein Kind als jeden, der unter 18 Jahre alt ist. Artikel 34 des Gesetzes verbietet es jeder Person, ein Kind zu obszönen Handlungen zu veranlassen. Außerdem ist es illegal, wenn ein Arbeitgeber ein Kind unter 15 Jahren zum Verkauf von Waren in Geschäften, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, oder in Gebäuden, in denen Partnervermittlungsagenturen untergebracht sind, einsetzt. Das Gesetz verbietet auch, dass Frauen unter 16 Jahren und Männer unter 18 Jahren ohne elterliche Zustimmung heiraten.
Einwilligungsalter in Japans Präfekturen und Gebieten
Die meisten Präfekturen des Landes haben Obszönitätsgesetze oder Gesetze gegen die Verführung von Minderjährigen. Das Schutzalter liegt in den Präfekturen zwischen 16 und 18 Jahren, und es ist illegal, sexuelle Handlungen mit Partnern vorzunehmen, die unter diesem Alter sind, es sei denn, ein Elternteil stimmt der romantischen Beziehung zu. In Tokio zum Beispiel muss eine Person mindestens 18 Jahre alt sein, um einer sexuellen Beziehung zustimmen zu können. In den beiden japanischen Territorien, den Okinotori-Inseln und den Marcus-Inseln, liegt das lokale Schutzalter bei 13 Jahren.
Ausnahmen bei geringem Alter
Das Schutzalter in Japan kennt keine Ausnahmen bei geringem Alter. Partner, die sexuelle Beziehungen mit Personen unter 13 Jahren eingehen, können trotz des Altersunterschieds wegen Vergewaltigung belangt werden, selbst wenn der jüngere Partner eingewilligt hat. Das Fehlen von Ausnahmeregelungen bei geringem Altersunterschied bedeutet auch, dass es keinen rechtlichen Schutz für zwei Personen gibt, die sich freiwillig auf intime Beziehungen einlassen, wenn sie unter 13 Jahre alt sind.