Das Erste Gemeindegericht wurde 1962 von der Legislative von Louisiana geschaffen und ist seither ununterbrochen für die East Bank von Jefferson Parish zuständig. Das Second Parish Court ist seit seiner Einrichtung durch die Legislative im Jahr 1966 für die West Bank von Jefferson Parish zuständig. Diese Gerichte wurden geschaffen, um der ständig wachsenden Bevölkerung von Jefferson Parish und den mit diesem Wachstum einhergehenden Problemen und Konflikten, insbesondere Verkehrsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und Zivilstreitigkeiten, gerecht zu werden.
Die Gerichte haben eine beschränkte Zuständigkeit für zivilrechtliche Ansprüche bis zu 20.000 Dollar (ab 15. August 2001), Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsverstöße und Verstöße gegen die Verordnungen von Jefferson Parish. Das First Parish Court hat seinen Sitz in Metairie und ist für Straftaten und Streitigkeiten zuständig, die auf der East Bank von Jefferson Parish begangen werden. Das zweite Gemeindegericht hat seinen Sitz in Gretna und ist für Straftaten und Streitigkeiten zuständig, die auf der Westseite von Jefferson Parish und Grand Isle begangen werden. Jedes Gericht besteht aus zwei gerichtlichen Abteilungen sowie einem Verkehrsgericht, das von einem vom Gericht ernannten Verkehrsanhörungsbeamten geleitet wird.
Weitere Informationen über die Ermächtigungsgesetze für diese beiden Gerichte finden Sie auf der Website der Louisiana State Legislature.
Die Gerichte des Ersten und Zweiten Bezirks unternehmen die notwendigen und angemessenen Anstrengungen, um Personen, die eine Unterkunft benötigen, die Teilnahme an einem Verfahren und/oder den Besuch des Gerichts aus dienstlichen Gründen zu ermöglichen. Anträge auf Unterbringung und/oder Dolmetscherdienste sind an das Verwaltungsbüro des Gerichts zu richten. Jede Person, die sich durch die Reaktion des Gerichts auf einen geäußerten Bedarf an Vorkehrungen beleidigt fühlt, muss sich an den Gerichtsverwalter wenden.