- davidpiotrowski
- 22 Jul 2013
Die Artikel über Zwangsräumungen in diesem Blog behandeln in der Regel rechtswidrige Hausfriedensbrüche, bei denen der Vermieter einen „bösen“ Mieter wegen Nichtzahlung der Miete, Verstößen gegen den Mietvertrag oder aus anderen Gründen vertreiben muss. Dieser Blogbeitrag weicht von den üblichen Beiträgen ab und befasst sich mit dem so genannten „gewaltsamen Eindringen“ und „gewaltsamen Festhalten“ in Kalifornien.
Im Gegensatz zu unrechtmäßigen Festhalten, die völlig legal und korrekt sind, wenn ein Mieter aus einer Mieteinheit entfernt werden muss, ist ein gewaltsames Eindringen und gewaltsames Festhalten gesetzwidrig. Ein Beispiel für ein gewaltsames Eindringen oder einen gewaltsamen Hausfriedensbruch ist, wenn der Vermieter zu „Selbsthilfemaßnahmen“ greift, um einen Mieter zu entfernen. Dazu kann es gehören, die Schlösser des Mieters auszutauschen oder die Wohnung des Mieters zu betreten und die persönlichen Gegenstände des Mieters aus der Wohnung zu entfernen.
Ein gewaltsames Eindringen liegt vor, wenn der Vermieter gewaltsam in das Mietobjekt einbricht oder den Mieter durch Gewalt oder Drohungen aus dem Objekt entfernt.
Ein gewaltsamer Hausfriedensbruch liegt vor, wenn eine Person durch Gewalt oder Drohungen unrechtmäßig Besitz an einer Immobilie erlangt oder eine Mieteinheit nachts oder während der Abwesenheit des Bewohners unrechtmäßig betritt und sich weigert, die Wohnung innerhalb von fünf Tagen nach einer Aufforderung zur Rückgabe des Besitzes zu verlassen.
Bei einem gewaltsamen Hausfriedensbruch oder einem gewaltsamen Hausfriedensbruch handelt es sich um gerichtliche Verfahren zur Wiederherstellung des Besitzes, und diese Klagen werden im Gerichtssystem ebenso wie unrechtmäßige Hausfriedensbrüche vorrangig behandelt. Neben der Wiedererlangung des Besitzes kann mit einer Klage wegen gewaltsamen Eindringens oder gewaltsamen Festhaltens auch die Erstattung der tatsächlichen Schäden angestrebt werden, die durch das gewaltsame Eindringen oder gewaltsame Festhalten entstanden sind. Der Vermieter kann auch für eine eigenständige Schadensersatzklage und eine mögliche strafrechtliche Verfolgung haftbar gemacht werden.
Eine Ausnahme für Selbsthilfemaßnahmen gilt für Untermieter.
Die Anwaltskanzlei von David Piotrowski vertritt Vermieter in ganz Südkalifornien und kann bei einer Mieterräumung behilflich sein.
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