Einer der verwirrendsten Aspekte der Kriminalität für diejenigen, die nicht oft mit dem Gesetz zu tun haben, ist das Verständnis des Unterschieds zwischen gewöhnlichen Verbrechen, insbesondere Verbrechen, die Eigentum betreffen. Unabhängig davon, ob Sie Zeuge eines Verbrechens geworden sind oder ob Ihnen ein Verbrechen widerfahren ist, ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen, damit Sie die Strategie verstehen, die Ihr Anwalt in Ihrer Situation empfehlen kann. Lassen Sie uns mit einem der größten Missverständnisse aufräumen: dass Diebstahl/Diebstahl und Einbruch ein und dasselbe Verbrechen sind.
Beim Diebstahl geht es um die unrechtmäßige Wegnahme von Besitztümern einer anderen Person. Je nach Bundesland kann dies dasselbe sein wie „Diebstahl“ oder eine eigene Straftat darstellen. Wenn Sie einer anderen Person ohne deren Erlaubnis Eigentum weggenommen haben, können Sie wegen Diebstahls angeklagt werden. Wenn der Beschuldigte das Eigentum jedoch mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt entwendet, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sondern um Raub. Die Schwere des Diebstahls hängt auch vom Wert des gestohlenen Gegenstands ab. Kleiner Diebstahl wird in der Regel bei einem Wert von unter 1000 Dollar begangen. Großer Diebstahl (Grand Larceny) liegt vor, wenn der Wert des gestohlenen Eigentums über 1000 Dollar liegt, wobei der dritte Grad der kleinste und der erste Grad der größte ist. Je höher der Grad des schweren Diebstahls ist, desto höher ist das Strafmaß, das der Verurteilte zu erwarten hat.
Der Tatbestand des Einbruchsdiebstahls ist umfassender, da er nur das unrechtmäßige Eindringen in eine Wohnung oder ein Gebäude beinhaltet. Theoretisch könnte also auch Hausfriedensbruch als Einbruchsdelikt gewertet werden, zumal der Beschuldigte nicht wirklich etwas mitnehmen muss. Bei einem Einbruch kann der Beschuldigte auch dann verhaftet werden, wenn er durch eine normale Tür oder einen normalen Eingang eintritt. Es handelt sich einfach um die Tat des unrechtmäßigen Eindringens. Wie beim Diebstahl gibt es auch beim Einbruchdiebstahl je nach Schweregrad verschiedene Stufen. Betritt der Beschuldigte die Wohnung einfach nur unrechtmäßig, kann er wegen Einbruchsdiebstahls dritten Grades angeklagt werden. Betritt der Beschuldigte die Wohnung jedoch mit Waffen und in der Absicht, ein Verbrechen zu begehen, kann er wegen Einbruchsdiebstahls zweiten oder dritten Grades angeklagt werden. Es muss kein Diebstahl begangen werden, damit jemand wegen Einbruchdiebstahls angeklagt wird.
Einbruch und Diebstahl können zwar gleichzeitig, aber auch getrennt voneinander begangen werden. Ein Einbruch kann ohne die Wegnahme von Eigentum begangen werden, und ein Diebstahl kann ohne unrechtmäßiges Eindringen begangen werden. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob einer der beiden Tatbestände auf Sie zutrifft, wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihren speziellen Fall zu klären.