Allgefahren

Was ist Allgefahren?

„All Risks“ bezieht sich auf eine Art von Versicherungsschutz, der automatisch jedes Risiko abdeckt, das im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wenn z. B. eine „All-Risk“-Hausratspolice die Deckung von Überschwemmungen nicht ausdrücklich ausschließt, ist das Haus im Falle eines Überschwemmungsschadens gedeckt.

Diese Art von Police findet man nur auf dem Schaden- und Unfallmarkt.

Key Takeaways

  • All-Risk ist eine umfassende Versicherungspolice, die auf dem Schaden- und Unfallmarkt angeboten wird.
  • All Risks und Named Perils sind zwei Versicherungsarten, die üblicherweise Hausbesitzern und Geschäftsinhabern angeboten werden.
  • Versicherungen, die All Risks einschließen, bedeuten, dass der Versicherungsnehmer Entschädigung für alle Ereignisse verlangen kann, deren Deckung im Vertrag nicht direkt ausgeschlossen wurde.
  • Versicherungsnehmer können in der Regel mehr bezahlen, wenn dem Vertrag ein Zusatz oder eine Zusatzversicherung hinzugefügt wird, die ein bestimmtes Ereignis abdeckt, das ausgeschlossen wurde.
  • Die Allgefahrenversicherung unterscheidet sich von der Versicherung gegen benannte Gefahren, bei der der Versicherungsnehmer nur für Ereignisse Entschädigung verlangen kann, die in der Police aufgeführt sind.

Verständnis der Allgefahrenversicherung

Versicherungsanbieter bieten in der Regel zwei Arten von Sachversicherungen für Hausbesitzer und Unternehmen an – Versicherungen gegen benannte Gefahren und Allgefahrenversicherungen. Ein Versicherungsvertrag für benannte Gefahren deckt nur die Gefahren ab, die ausdrücklich in der Police aufgeführt sind.

In einem Versicherungsvertrag kann zum Beispiel festgelegt werden, dass alle durch Feuer oder Vandalismus verursachten Schäden an einem Haus abgedeckt sind. Daher kann ein Versicherter, der einen durch eine Überschwemmung verursachten Schaden erleidet, keinen Anspruch bei seinem Versicherer geltend machen, da eine Überschwemmung nicht als Gefahr im Versicherungsschutz genannt ist. Bei einer Police mit namentlicher Nennung der Gefahren liegt die Beweislast beim Versicherten.

Ein Allgefahrenversicherungsvertrag deckt den Versicherten gegen alle Gefahren ab, mit Ausnahme derer, die ausdrücklich von der Liste ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit namentlicher Nennung der Gefahren werden bei einer Allgefahrenversicherung nicht die gedeckten Gefahren, sondern die nicht gedeckten Gefahren genannt. Auf diese Weise ist jede Gefahr, die nicht in der Police genannt ist, automatisch gedeckt.

Zu den häufigsten Arten von Gefahren, die von der Allgefahrenversicherung ausgeschlossen sind, gehören: Erdbeben, Krieg, staatliche Beschlagnahme oder Zerstörung, Abnutzung, Schädlingsbefall, Umweltverschmutzung, nukleare Gefahren und Marktverluste. Eine Privatperson oder ein Unternehmen, die/der eine Deckung für ein ausgeschlossenes Ereignis im Rahmen der Allgefahrenversicherung benötigt, kann die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Prämie zu zahlen, um die Gefahr in den Vertrag aufzunehmen.

„Allgefahren“ werden auch als offene Gefahren, Allgefahren- oder Vollkaskoversicherung bezeichnet.

Beweislast

Der Auslöser für die Deckung im Rahmen einer Allgefahrenversicherung ist der physische Verlust oder die Beschädigung von Eigentum. Der Versicherte muss nachweisen, dass ein Sachschaden eingetreten ist, bevor die Beweislast auf den Versicherer übergeht, der dann nachweisen muss, dass ein Ausschluss für die Deckung gilt.

Beispielsweise kann ein kleines Unternehmen, das von einem Stromausfall betroffen war, einen Anspruch unter Berufung auf einen Sachschaden anmelden. Die Versicherungsgesellschaft könnte den Anspruch jedoch mit der Begründung ablehnen, dass das Unternehmen einen Einkommensverlust durch den bloßen Verlust der Nutzung von Eigentum erlitten hat, was nicht dasselbe ist wie ein physischer Verlust von Eigentum.

Besondere Erwägungen

Da die Allgefahrenversicherung die umfassendste Art der Deckung ist und den Versicherten vor einer größeren Anzahl möglicher Schadensfälle schützt, ist sie preislich höher angesiedelt als andere Arten von Policen. Die Kosten für diese Art von Versicherung sollten daher an der Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls gemessen werden.

Es ist möglich, in ein und derselben Police sowohl die genannten Gefahren als auch „alle Risiken“ zu versichern. So kann ein Versicherter beispielsweise eine Sachversicherung abschließen, die für das Gebäude eine Allgefahrenversicherung und für sein persönliches Eigentum eine Versicherung gegen benannte Gefahren vorsieht. Jeder sollte das Kleingedruckte eines Versicherungsvertrags lesen, um sich zu vergewissern, dass er versteht, was in der Police ausgeschlossen ist.

Auch bedeutet die Bezeichnung einer Versicherungspolice als „Allgefahren“ nicht, dass sie „alle Risiken“ abdeckt, da die Ausschlüsse den Umfang der angebotenen Deckung verringern. Achten Sie auf die Ausschlussklauseln in jeder Police, die Sie abschließen möchten.

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